Zuletzt aktualisiert: · Von Klaus Weber · Mit Quellen belegt
In Deutschland gibt es drei Nachrichtendienste des Bundes: den Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD).[1][2] Hinzu kommen die Verfassungsschutzbehörden der 16 Bundesländer.[3] Dieser Überblick zeigt, wer wofür zuständig ist, wie Bund und Länder zusammenarbeiten und warum der Verfassungsschutz trotz aller Geheimhaltung keine Polizei ist.
Das Wichtigste in Kürze
- BND: Auslandsnachrichtendienst, untersteht dem Bundeskanzleramt.[4]
- BfV: Inlandsnachrichtendienst, untersteht dem Bundesinnenministerium.[5]
- MAD: Nachrichtendienst der Bundeswehr, im Bereich des Verteidigungsministeriums.[6]
- Länder: 16 eigene Verfassungsschutzbehörden; mit dem BfV bilden sie den Verfassungsschutzverbund.[3]
- Keine Polizei: Die Dienste dürfen niemanden festnehmen und keiner Polizeidienststelle angegliedert werden.[7]
Die drei Dienste des Bundes
Die drei Bundesdienste unterscheiden sich vor allem darin, wo sie aufklären: im Ausland, im Inland oder in der Bundeswehr. Die ältere Einführung der Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt sie entsprechend: der Verfassungsschutz als Inlandsnachrichtendienst, der BND als zentraler Auslandsnachrichtendienst und der MAD für den militärischen Bereich.[1]
Bundesnachrichtendienst (BND). Der BND ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramts. Er sammelt und wertet Informationen aus, um Erkenntnisse über das Ausland zu gewinnen, die für die Außen- und Sicherheitspolitik Deutschlands bedeutsam sind.[4] Nach eigenen Angaben arbeiten rund 6.500 Menschen für den BND; die Zentrale steht in Berlin, ein zweiter großer Standort ist Pullach bei München.[8][9] Im Bundeshaushalt 2026 sind rund 1,51 Milliarden Euro für den Dienst vorgesehen.[10] Mehr dazu im Porträt des BND.
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Das BfV ist der Inlandsnachrichtendienst des Bundes und untersteht dem Bundesinnenministerium. Es beobachtet Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, sammelt Informationen über Spionage für eine fremde Macht und wirkt bei Sicherheitsüberprüfungen mit.[5] Der Verfassungsschutzbericht 2025 nennt 4.649 Bedienstete und einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt von rund 551 Millionen Euro.[11] Mehr dazu im Porträt des BfV.
Militärischer Abschirmdienst (MAD). Der MAD ist der kleinste der drei Dienste. Das seit Januar 2026 geltende MAD-Gesetz bezeichnet ihn als Verfassungsschutzbehörde und „abschirmenden Nachrichtendienst der Bundeswehr“. Er sammelt und wertet Informationen aus, etwa über Spionage oder verfassungsfeindliche Bestrebungen, soweit sie den Bereich der Bundeswehr betreffen.[6] Zum Stichtag 1. Dezember 2025 arbeiteten rund 1.600 Bedienstete beim MAD; 2025 erhielt er rund 216 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt.[12] Mehr dazu im Porträt des MAD.
Die Länder: 16 Verfassungsschutzbehörden
Der Verfassungsschutz ist in Deutschland föderal aufgebaut. Jedes der 16 Länder hat eine eigene Verfassungsschutzbehörde – mal ein eigenständiges Landesamt, mal eine Abteilung des Innenministeriums oder des Innensenats.[3] Bund und Länder bilden zusammen den Verfassungsschutzverbund; das BfV ist dabei die Zentralstelle.[3] Es wertet die Erkenntnisse aller Behörden zentral aus und unterrichtet die Länder, etwa mit bundesweiten Lageberichten.[5] Diese Rolle sieht bereits das Grundgesetz vor.[13]
Die Landesbehörden sind dem Bundesamt gegenüber grundsätzlich nicht weisungsgebunden.[14] Sie sind Teil der jeweiligen Landesverwaltung und werden von den Landesparlamenten kontrolliert. Wer sich für einen Ort interessiert, findet die Zuständigkeit also meist beim Land: Beobachtet eine Gruppierung nur in einem Bundesland, ist in der Regel die dortige Landesbehörde zuständig.
Die 16 Landesbehörden im Porträt: Baden-Württemberg · Bayern · Berlin · Brandenburg · Bremen · Hamburg · Hessen · Mecklenburg-Vorpommern · Niedersachsen · Nordrhein-Westfalen · Rheinland-Pfalz · Saarland · Sachsen · Sachsen-Anhalt · Schleswig-Holstein · Thüringen. Den Überblick mit Sitz und Organisationsform gibt der Beitrag Verfassungsschutz der Bundesländer.
Ist der Verfassungsschutz ein Geheimdienst?
Ja und nein – es kommt darauf an, was man unter „Geheimdienst“ versteht. Im Alltag werden „Geheimdienst“ und „Nachrichtendienst“ meist gleichbedeutend verwendet; das Politiklexikon der Bundeszentrale für politische Bildung nennt „Nachrichtendienste“ die Sammelbezeichnung für die staatlichen Geheimdienste.[15] In der Fachdiskussion wird teils unterschieden: Geheimdienste bekämpfen Bestrebungen auch selbst, Nachrichtendienste beschränken sich auf die Aufklärung. Der Rechtswissenschaftler Christoph Gusy weist darauf hin, dass diese Unterscheidung nicht unumstritten ist.[16]
Für den Verfassungsschutz ist die Lage eindeutig: Er sammelt und wertet Informationen aus, hat aber keine polizeilichen Befugnisse. Das Gesetz sagt es wörtlich: „Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen dem Bundesamt für Verfassungsschutz nicht zu.“[7] Der Verfassungsschutz ist also ein Nachrichtendienst im engen Sinn – eine Behörde, die beobachtet und berichtet, aber nicht festnimmt oder durchsucht. Warum das so ist, erklärt der Beitrag Nachrichtendienst oder Polizei?
Zusammenarbeit trotz Trennung
Getrennt heißt nicht, dass die Behörden nicht miteinander sprechen. Das bekannteste Beispiel ist das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin. Nach Angaben des Bundeskriminalamts ist es keine eigene Behörde, sondern eine gemeinsame Plattform, an der 40 Behörden beteiligt sind, darunter BKA, BfV, BND, MAD, Bundespolizei sowie die Landeskriminalämter und Landesämter für Verfassungsschutz. Der Informationsaustausch erfolgt dort laut BKA unter Einhaltung des Trennungsgebots.[17]
Wer kontrolliert die Dienste?
Die Bundesdienste unterliegen mehrfacher Kontrolle. Die Regierung führt die Aufsicht: Der BND gehört zum Bereich des Kanzleramts, das BfV zum Innenministerium, der MAD zum Verteidigungsministerium.[18] Der Bundestag kontrolliert die Dienste über das Parlamentarische Kontrollgremium, dessen Befugnisse im Kontrollgremiumgesetz geregelt sind.[2][18] Für Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ist zudem die G 10-Kommission zuständig. Die Einzelheiten stehen im Beitrag Wer kontrolliert Nachrichtendienste?
Deutsche Nachrichtendienste in der Geschichte
Die heutigen Dienste haben Vorgänger, deren Geschichte das deutsche Trennungsgebot erklärt:
- Kaiserreich: 1889 entstand im preußisch-deutschen Generalstab die Sektion IIIb, ab 1915 Abteilung IIIb, der militärische Nachrichtendienst bis 1918.[21] Mehr im Porträt der Abteilung IIIb.
- Weimarer Republik und Wehrmacht: Aus einer 1920 gebildeten Spionageabwehrgruppe ging 1935 die Abwehrabteilung hervor, später das Amt Ausland/Abwehr im Oberkommando der Wehrmacht.[22] Mehr im Porträt der Abwehr; zur Feindlagebeurteilung an der Ostfront siehe Fremde Heere Ost.
- Nationalsozialismus: Die Gestapo wurde am 26. April 1933 in Preußen gegründet.[23] Der SD war der Nachrichtendienst der SS; ab 1939 bildeten Sicherheitspolizei und SD das Reichssicherheitshauptamt.[24] Mehr im Porträt von SD und RSHA.
- DDR: Das Ministerium für Staatssicherheit wurde am 8. Februar 1950 gegründet und zum 30. Juni 1990 rechtlich aufgelöst.[25] Mehr im Porträt der Stasi.
- Bundesrepublik: Aus der Organisation Gehlen, die aus Kreisen der früheren Abteilung Fremde Heere Ost entstand, wurde am 1. April 1956 der BND.[26]
Was sich zuletzt geändert hat
Zwei Entwicklungen sind für die Praxis wichtig. Zum einen gilt seit dem 16. Januar 2026 ein vollständig neues MAD-Gesetz, das Aufgaben und Befugnisse des Dienstes neu ordnet.[6] Zum anderen haben zwei Dienste neue Leitungen: Das BfV wird seit Oktober 2025 von Sinan Selen geleitet, den BND leitet seit 2025 Martin Jäger.[19][20] Welche Rechte und Pflichten die Dienste haben, beschreibt der Beitrag Was Nachrichtendienste dürfen – und was nicht. Fachbegriffe wie „Verfassungsschutzverbund“ oder „Zentralstelle“ erklärt das Glossar.
Zwei weitere historische Dienste haben eigene Porträts: die Organisation Gehlen (1946–1956), aus der der BND hervorging, und die HVA, der Auslandsnachrichtendienst der Stasi.
Häufige Fragen
Welche drei Nachrichtendienste hat der Bund?
Die drei Nachrichtendienste des Bundes sind BND, Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst. Ihre Zuständigkeiten betreffen Auslandsaufklärung, Inlandsnachrichtendienst und den Bereich der Bundeswehr.[1][2]
Gehören die Landesämter zum Bundesamt für Verfassungsschutz?
Die Bundesländer haben eigene Verfassungsschutzbehörden. Sie arbeiten mit dem BfV im Verfassungsschutzverbund zusammen; sie sind keine bloßen Außenstellen des Bundesamtes.[3][5][13]
Zum Weiterlesen
Die deutschen Geheimdienste. Vom Wiener Kongress bis zum Cyber War
EinstiegWolfgang Krieger · C.H.Beck Wissen, 2021 – Kompakter Überblick (128 Seiten) über die Geschichte der deutschen Dienste seit dem 19. Jahrhundert.
Der Verfassungsschutz. Grundlagen. Gegenwart. Perspektiven?
EinstiegThomas Grumke, Rudolf van Hüllen · Budrich, 2016 – Einführung in Aufgaben, Arbeitsweise und Kontrolle des Verfassungsschutzes.
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Quellen
- Bundeszentrale für politische Bildung: Nachrichtendienste in Deutschland. Dossier Innere Sicherheit, Jonas Grutzpalk und Tanja Zischke, Stand 2012, abgerufen am 13.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 1 Kontrollgremiumgesetz (PKGrG) – Kontrollrahmen. Abgerufen am 13.10.2026.
- Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzverbund. Abgerufen am 13.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 1 BND-Gesetz (BNDG) – Organisation und Aufgaben. Abgerufen am 13.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz: Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG), §§ 1, 2, 3, 5, 8. Abgerufen am 13.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst (MAD-Gesetz – MADG) vom 9.1.2026, §§ 1 und 2. Abgerufen am 13.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 8 Bundesverfassungsschutzgesetz – Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Abs. 3. Abgerufen am 13.10.2026.
- Bundesnachrichtendienst: Unsere Organisation. Abgerufen am 13.10.2026.
- Bundesnachrichtendienst: Unsere Standorte. Abgerufen am 13.10.2026.
- Deutscher Bundestag: Haushalt – Gesetzentwurf (hib 650/2026). 19.08.2026, abgerufen am 13.10.2026.
- Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2025 (PDF), Abschnitt „Strukturdaten gemäß § 16 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz“. Abgerufen am 13.10.2026.
- Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst: Jahresbericht des Militärischen Abschirmdienstes 2025 (PDF), veröffentlicht 14.9.2026. Abgerufen am 13.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz: Grundgesetz, Artikel 87. Abgerufen am 13.10.2026.
- Bundesamt für Verfassungsschutz: Föderale Aufgabenteilung. Abgerufen am 13.10.2026.
- Bundeszentrale für politische Bildung: Nachrichtendienste. In: Klaus Schubert, Martina Klein: Das Politiklexikon, 7. Aufl., Bonn 2020, abgerufen am 13.10.2026.
- Christoph Gusy: Architektur und Rolle der Nachrichtendienste in Deutschland. Aus Politik und Zeitgeschichte (bpb), 25.04.2014, abgerufen am 13.10.2026.
- Bundeskriminalamt: Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ). Abgerufen am 13.10.2026.
- Deutscher Bundestag: Nachrichtendienste (Parlamentarisches Kontrollgremium). Abgerufen am 13.10.2026.
- Bundesamt für Verfassungsschutz: Amtsleitung. Abgerufen am 13.10.2026.
- Bundesnachrichtendienst: Die Leitung des BND. Abgerufen am 13.10.2026.
- Markus Pöhlmann: Abteilung III b. 1914-1918-online, 2.3.2017, abgerufen am 14.10.2026.
- Bundesarchiv: Bestand RW 5, OKW / Amt Ausland/Abwehr. Abgerufen am 14.10.2026.
- Bundeszentrale für politische Bildung: Vor 85 Jahren: Nazis bauen Macht der Gestapo aus. 29.11.2018, abgerufen am 14.10.2026.
- Deutsches Historisches Museum: Der Sicherheitsdienst (SD). LeMO, abgerufen am 14.10.2026.
- Bundesarchiv: Was war die Stasi? Abgerufen am 14.10.2026.
- Thomas Wolf: Die Anfänge des BND. Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 64 (2016), H. 2, abgerufen am 14.10.2026.