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MAD

Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst

Der Militärische Abschirmdienst schützt die Bundeswehr vor Extremismus, Spionage und Sabotage – der kleinste Nachrichtendienst des Bundes.

Zuletzt aktualisiert: · Von Klaus Weber · Mit Quellen belegt

Der Militärische Abschirmdienst, kurz MAD, ist der kleinste der drei Nachrichtendienste des Bundes. Neben dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundesamt für Verfassungsschutz ist er für einen klar umgrenzten Bereich zuständig: die Bundeswehr und das Bundesministerium der Verteidigung mit allen nachgeordneten Stellen. Sein offizieller Name lautet Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst, sein Sitz ist die Konrad-Adenauer-Kaserne in Köln.[1]

Das Wichtigste in Kürze

  • Aufgabe: Der MAD ist der abschirmende Nachrichtendienst der Bundeswehr: Extremismus-, Spionage- und Sabotageabwehr, Sicherheitsüberprüfungen und Schutz im Auslandseinsatz.[1][2][3]
  • Größe: der kleinste Dienst des Bundes mit rund 1.600 Bediensteten und rund 216 Millionen Euro (2025).[3]
  • Keine Polizei: Er darf keiner polizeilichen Dienststelle angegliedert werden.[2]
  • Kontrolle: Verteidigungsministerium, Parlamentarisches Kontrollgremium, G 10-Kommission und weitere Stellen.[2][3]
  • Neu: Seit 16. Januar 2026 gilt ein vollständig neues MAD-Gesetz.[2][3]

Auftrag

„Abschirmen“ heißt: Der MAD soll die Bundeswehr vor Gefahren von innen und außen schützen. Er versteht sich selbst als „abwehrender Nachrichtendienst“.[1] Das Gesetz beschreibt ihn als Verfassungsschutzbehörde und „abschirmenden Nachrichtendienst der Bundeswehr“.[2] Für Soldatinnen, Soldaten und Zivilbeschäftigte der Bundeswehr übernimmt er also die Aufgaben, die sonst der Verfassungsschutz hat.[1]

Im Kern geht es um vier Felder:[1][2][3]

  • Extremismus- und Terrorismusabwehr: Der MAD sammelt Hinweise auf Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, wenn sie von Angehörigen der Bundeswehr ausgehen oder sich gegen sie richten.
  • Spionage- und Sabotageabwehr: Er soll erkennen, wenn fremde Nachrichtendienste die Bundeswehr ausforschen oder schädigen wollen. Als Hauptakteure nennt er für 2025 Russland und China.
  • Sicherheitsüberprüfungen: Wer in der Bundeswehr Zugang zu Verschlusssachen erhalten soll, wird überprüft. Der MAD wirkt an diesen Überprüfungen mit.
  • Schutz im Ausland: Er schützt deutsche Truppen und Einrichtungen in Auslandseinsätzen – nach dem Gesetz nur auf Weisung des Ministeriums und im Einvernehmen mit dem BND.

Außerdem erstellt der MAD eine sogenannte Abschirmlage: ein Lagebild darüber, welche Einflüsse im In- und Ausland auf die Bundeswehr einwirken.[2][3]

Arbeitsweise

Nach eigener Darstellung gewinnt der MAD einen Großteil seiner Informationen aus offen zugänglichen Quellen, etwa aus öffentlich verfügbaren Daten oder durch Befragungen. Weil Extremisten und fremde Dienste oft verdeckt handeln, darf er zusätzlich nachrichtendienstliche Mittel einsetzen.[3] Gemeint sind Methoden der verdeckten Informationsbeschaffung. Das MAD-Gesetz zählt sie einzeln auf, darunter Observation (gezielte Beobachtung), Vertrauenspersonen, verdeckt arbeitende Bedienstete und Tarnpapiere. Für bestimmte besonders tiefe Eingriffe braucht der MAD eine gerichtliche Anordnung – etwa wenn eine Vertrauensperson länger als sechs Monate auf einen Menschen angesetzt wird.[2]

Der MAD ist keine Polizeibehörde: Das Gesetz verbietet ausdrücklich, ihn einer polizeilichen Dienststelle anzugliedern.[2] Das entspricht dem in Deutschland geltenden Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei (mehr dazu unter Nachrichtendienst oder Polizei?). Für den Schutz eigener Einrichtungen und Mitarbeitender, die sogenannte Eigensicherung, sieht das Gesetz eng begrenzte Befugnisse vor.[2]

Organisatorisch besteht der Dienst aus der Zentrale in Köln mit acht Abteilungen und acht regionalen MAD-Stellen, unter anderem in Kiel, Hannover, München und Schwielowsee.[1][3] Nach der dauerhaften Stationierung einer Panzerbrigade in Litauen kommt dort eine eigene MAD-Stelle hinzu. Zum Stichtag 1. Dezember 2025 arbeiteten rund 1.600 Bedienstete im MAD; 2025 erhielt er rund 216 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt.[3]

Was das in der Praxis bedeutet, zeigen die Zahlen für 2025: 71.629 neu beauftragte Sicherheitsüberprüfungen und 610 neu aufgenommene Fallbearbeitungen in der Extremismusabwehr, nach 524 im Jahr davor.[1][3] Eng zusammen arbeitet der MAD mit dem Bundesamt und den Landesämtern für Verfassungsschutz, mit dem BND und mit ausländischen Partnerdiensten.[3]

Kontrolle

Der MAD untersteht dem Bundesministerium der Verteidigung. Es führt die Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht und kann ihm Weisungen erteilen.[2] Hinzu kommt die Kontrolle durch den Bundestag, wie bei allen Nachrichtendiensten des Bundes (siehe Kontrolle der Nachrichtendienste):[3]

  • Das Parlamentarische Kontrollgremium überwacht die Arbeit der Dienste und hört die Präsidentinnen und Präsidenten von MAD, BfV und BND einmal im Jahr öffentlich an.
  • Die G 10-Kommission muss zustimmen, bevor der MAD Briefe, Post oder Telekommunikation überwachen darf.
  • Das Vertrauensgremium des Bundestages beschließt im Haushaltsverfahren geheim die Wirtschaftspläne der Dienste und prüft, wie sie das Geld verwenden.
  • Auch der Verteidigungsausschuss und die oder der Wehrbeauftragte haben Kontrollrechte.

Den Datenschutz prüft die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Betroffene können zudem vor Gericht ziehen.[2][3] Seit 2026 muss der MAD jedes Jahr einen öffentlichen Bericht vorlegen, der auch seinen Haushalt und seine Personalstärke nennt.[3]

Geschichte

Der MAD wurde am 30. Januar 1956 in Dienst gestellt.[1] Seine Zentrale trug lange den Namen Amt für Sicherheit der Bundeswehr.[5] Bis in die 1970er-Jahre hatte die Spionageabwehr oberste Priorität, vor allem gegen die Dienste der DDR und der Sowjetunion. Mit dem Terror der Roten Armee Fraktion rückte die Abwehr von Linksextremismus in den Vordergrund. Der Dienst war knapp besetzt: 1977 hatte er mit rund 2.000 Mitarbeitern über 200.000 Sicherheitsprüfungen zu bewältigen.[6]

Bis in die 1970er-Jahre galt der MAD als „Geheimdienst ohne Skandal“. Illegale Abhöraktionen und vor allem die sogenannte Wörner-Kießling-Affäre erschütterten dieses Bild: General Kießling war vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden, nach Einschätzung des Historikers Helmut R. Hammerich infolge einer misslungenen Sicherheitsprüfung. Der Verteidigungsausschuss des Bundestages stellte als Untersuchungsausschuss „schwerwiegende Mängel und Schwächen“ im MAD fest. Eine vom Verteidigungsminister im Januar 1984 eingesetzte Kommission legte im Mai 1984 30 Empfehlungen vor. Ihren Vorschlag, den MAD in das Bundesamt für Verfassungsschutz einzugliedern, setzte die Bundesregierung nicht um.[5][6] Ein eigenes Gesetz erhielt der MAD im Dezember 1990.[2]

Bis 2017 gehörte der MAD zu den Streitkräften. Zum 1. August 2017 wurde er herausgelöst und als zivile Bundesoberbehörde direkt dem Verteidigungsministerium unterstellt. Ziel war, ihn aufzuwerten und enger mit den übrigen Sicherheitsbehörden zu verzahnen.[4] Seit November 2020 leitet Martina Rosenberg das Bundesamt.[1] Am 16. Januar 2026 trat ein vollständig neues MAD-Gesetz in Kraft, das Aufgaben und Befugnisse neu ordnet.[2][3] Begriffe wie „Abschirmung“ oder „nachrichtendienstliche Mittel“ erklärt auch das Glossar.

Häufige Fragen

Was ist der MAD?

Der Militärische Abschirmdienst ist der für den Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums zuständige Nachrichtendienst des Bundes. Er ist vom Auslandsdienst BND und vom Bundesamt für Verfassungsschutz zu unterscheiden.[1][2]

Wer beaufsichtigt den MAD?

Der MAD untersteht dem Bundesministerium der Verteidigung. Das Ministerium führt die Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht; hinzu kommt die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes.[2][3]

Zum Weiterlesen

„Stets am Feind!“ Der Militärische Abschirmdienst (MAD) 1956–1990

StudieHelmut R. Hammerich · Vandenhoeck & Ruprecht, 2025 – Geschichte des MAD in der Zeit des Kalten Krieges.

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Quellen

  1. Bundeswehr: MAD – Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst. Abgerufen am 13.10.2026.
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst (MAD-Gesetz – MADG) vom 9.1.2026, BGBl. 2026 I Nr. 7. Abgerufen am 13.10.2026.
  3. Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst: Jahresbericht des Militärischen Abschirmdienstes 2025 (PDF), veröffentlicht 14.9.2026. Abgerufen am 13.10.2026.
  4. Bundesministerium der Verteidigung: MAD: Umbau im Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst. 6.9.2019, abgerufen am 13.10.2026.
  5. Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage „Reform des Militärischen Abschirmdienstes (MAD)“, Drucksache 10/4658. 15.1.1986, abgerufen am 13.10.2026.
  6. Portal Militärgeschichte: Benjamin Pfannes, Rezension zu Helmut R. Hammerich, „Stets am Feind!“ Der Militärische Abschirmdienst (MAD) 1956–1990. 17.1.2022, abgerufen am 13.10.2026.

Überblick: Nachrichtendienste in Deutschland: Überblick

Verwandte Dienste

  • VSSE – Veiligheid van de Staat / Sûreté de l'État (VSSE), Belgien
  • PET – Politiets Efterretningstjeneste (PET), Danish Security and Intelligence Service, Dänemark
  • BfV – Bundesamt für Verfassungsschutz, Deutschland
  • BND – Bundesnachrichtendienst, Deutschland
  • Supo – Suojelupoliisi (Supo), Finnish Security and Intelligence Service, Finnland
  • DGSE – Direction générale de la sécurité extérieure (DGSE), Frankreich