Zuletzt aktualisiert: · Von Klaus Weber · Mit Quellen belegt
Sachsen gehört zu den Ländern mit einem eigenständigen Landesamt: Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen (LfV Sachsen) hat seinen Sitz in Dresden und gehört zum Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI).[1]
Das Wichtigste in Kürze
- Organisationsform: eigenständiges Landesamt im Geschäftsbereich des Innenministeriums.[1]
- Sitz: Dresden.[1]
- Rechtsgrundlage: Sächsisches Verfassungsschutzgesetz vom 22. Juli 2024, in Kraft seit 16. August 2025.[2][3]
- Kontrolle: Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) und G 10-Kommission des Sächsischen Landtages.[4]
- Personal und Haushalt: 220 Stellen und rund 21 Millionen Euro (Haushaltsplan 2025).[3]
Aufgaben und Rechtsgrundlage
Das LfV soll Erkenntnisse über extremistische Bestrebungen, Terrorismus und Spionage „schon weit im Vorfeld polizeilicher Maßnahmen“ gewinnen. Es erstellt Lagebilder und Analysen, damit die Regierungen von Bund und Ländern rechtzeitig Maßnahmen zur Gefahrenabwehr treffen können.[5] Polizeiliche Befugnisse hat das Landesamt nicht: Es darf weder Personen festnehmen noch Wohnungen durchsuchen. Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Verfassungsschutz steht in Sachsen sowohl in der Landesverfassung (Art. 83 Abs. 3 Satz 1) als auch im Verfassungsschutzgesetz (§ 1 Abs. 3).[5]
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG).[5] Der Sächsische Landtag verabschiedete im Juni 2024 ein neues Gesetz, das am 16. August 2025 in Kraft trat. Damit wurden Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz vom April 2022 umgesetzt; besonders eingriffsintensive Mittel dürfen nun etwa nur auf richterliche Anordnung eingesetzt werden.[3] Den Gesetzestext stellt das Land in REVOSax bereit: Sächsisches Verfassungsschutzgesetz.[2]
Kontrolle
Das Staatsministerium des Innern führt die Fach- und Dienstaufsicht. Die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Sächsischen Landtages kontrolliert die Tätigkeit des LfV und auch die Aufsicht des Ministeriums über das Amt. Sie besteht aus fünf Abgeordneten, von denen zwei der Opposition angehören müssen.[2][4] Die G 10-Kommission des Sächsischen Landtages prüft Maßnahmen der Brief-, Post- und Telekommunikationsüberwachung. Weitere Kontrolle üben die Sächsische Datenschutzbeauftragte, der Sächsische Rechnungshof und die Gerichte aus.[4]
Leitung
Präsident des Landesamtes ist Dirk-Martin Christian, seit Juli 2020 (Stand: 14.10.2026). Zuvor übte er ab Februar 2019 als Leiter des Referats Verfassungsschutz und Geheimschutz im Innenministerium die Fachaufsicht über das LfV aus.[6]
Zahlen
Im Haushaltsplan 2025 waren für das LfV Sachsen 220 Stellen für Beamte, Tarifbeschäftigte und Anwärter ausgewiesen; das Haushaltsvolumen 2025 betrug rund 21 Millionen Euro.[3] Der neueste Bericht ist der Sächsische Verfassungsschutzbericht 2025; frühere Jahrgänge stehen auf der Seite „Jahresberichte“ des Landesamtes.[7]
Besonderheiten
- NSU-Untersuchungsausschüsse: Am 27. April 2015 setzte der Sächsische Landtag einen Untersuchungsausschuss zum Umgang sächsischer Behörden mit der Terrorgruppe „NSU“ ein, kurz „Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen“. In der Debatte wurde auf einen Ausschuss zum selben Thema in der vorangegangenen Wahlperiode Bezug genommen.[8]
- Neues Gesetz 2025: Mit dem seit August 2025 geltenden Gesetz wurden auch besondere Voraussetzungen für die Weitergabe von Daten geregelt, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnen wurden.[3]
Wie die 16 Landesbehörden aufgebaut sind und zusammenarbeiten, erklärt der Überblick Verfassungsschutz der Bundesländer. Das Bundesamt stellt das Porträt des BfV vor, die drei Bundesdienste der Beitrag Nachrichtendienste in Deutschland.
Häufige Fragen
Welche Behörde ist für den Verfassungsschutz in Sachsen zuständig?
Sachsen gehört zu den Ländern mit einem eigenständigen Landesamt: Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen (LfV Sachsen) hat seinen Sitz in Dresden und gehört zum Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI).[1]
Wer kontrolliert den Verfassungsschutz Sachsen?
Das Staatsministerium des Innern führt die Fach- und Dienstaufsicht. Die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Sächsischen Landtages kontrolliert die Tätigkeit des LfV und auch die Aufsicht des Ministeriums über das Amt. Sie besteht aus fünf Abgeordneten, von denen zwei der Opposition angehören müssen.[2][4]
Zum Weiterlesen
Der Verfassungsschutz. Grundlagen. Gegenwart. Perspektiven?
EinstiegThomas Grumke, Rudolf van Hüllen · Budrich, 2016 – Einführung in Aufgaben, Arbeitsweise und Kontrolle des Verfassungsschutzes.
Verfassungsschutz. Wie der Geheimdienst Politik macht
SachbuchRonen Steinke · Piper Taschenbuch, 2. Auflage 2025 – Kritische Darstellung (224 Seiten) eines Journalisten zur Arbeit des Verfassungsschutzes.
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Quellen
- Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen: Organisation. Abgerufen am 14.10.2026.
- REVOSax – Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen: Sächsisches Verfassungsschutzgesetz vom 22. Juli 2024. Abgerufen am 14.10.2026.
- Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen: Sächsischer Verfassungsschutzbericht 2025 (PDF), S. 12. Abgerufen am 14.10.2026.
- Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen: Kontrolle. Abgerufen am 14.10.2026.
- Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen: Aufgaben und Befugnisse. Abgerufen am 14.10.2026.
- Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen: Präsident. Abgerufen am 14.10.2026.
- Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen: Jahresberichte. Abgerufen am 14.10.2026.
- Sächsischer Landtag: Plenarprotokoll 6/11 vom 27. April 2015 (PDF). Abgerufen am 14.10.2026.