Zuletzt aktualisiert: · Von Klaus Weber · Mit Quellen belegt
Der SRI (Serviciul Român de Informații) ist der rumänische Inlandsgeheimdienst. Er wurde am 26. März 1990 per Dekret gegründet, drei Monate nachdem die Organe der Securitate aufgelöst worden waren.[1] Nach eigener Darstellung ist er der wichtigste Nachrichtendienst Rumäniens für Informationen aus dem Landesinnern. Er soll Bedrohungen der nationalen Sicherheit erkennen, verhindern und abwehren.[2] Für das Ausland ist ein eigener Dienst zuständig, der SIE.
Das Wichtigste in Kürze
- Gründung: 26. März 1990 durch Dekret Nr. 181; Organisationsgesetz Nr. 14 vom 24. Februar 1992.[1][3]
- Steuerung und Kontrolle: Organisation und Koordinierung durch den Obersten Rat für Landesverteidigung (CSAT), Kontrolle durch das Parlament.[3][4][5]
- Grenzen: Das Verfassungsgericht beanstandete 2016 die Beteiligung an strafprozessualen Abhörmaßnahmen und 2019 Kooperationsprotokolle mit der Staatsanwaltschaft.[6][7]
- Erbe: Der Großteil der Securitate-Akten ging an die Aktenbehörde CNSAS, nicht an den Dienst selbst.[9][10][11]
Was ist der SRI und was darf er?
Der Dienst stützt sich vor allem auf das Gesetz Nr. 51/1991 über die nationale Sicherheit und das Gesetz Nr. 14/1992 über seine Organisation.[2] Artikel 1 des Gesetzes von 1992 beschreibt den SRI als das staatliche Fachorgan für Informationen zur nationalen Sicherheit. Er ist Teil des nationalen Verteidigungssystems.[3] Seine Arbeitsfelder nennt der Dienst selbst: Terrorismusabwehr, Cyberabwehr, Schutz der Verfassungsordnung, Spionageabwehr, wirtschaftliche Sicherheit, grenzüberschreitende Bedrohungen und Schutz von Verschlusssachen. Hinzu kommt der Transport amtlicher Post.[2] Seit 2001 ist er nationale Behörde für die Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus. Seine Antiterrorbrigade besteht seit Juli 1990.[1]
Bemerkenswert ist eine Grenze, die schon in der Fassung von 1992 steht: Die Organe des SRI dürfen keine strafrechtlichen Ermittlungshandlungen vornehmen. Sie dürfen niemanden in Gewahrsam oder Untersuchungshaft nehmen und keine eigenen Hafträume unterhalten.[3] Diese Regel prägte später die Debatten um das Verhältnis zwischen Dienst und Justiz.
Wer steuert und wer kontrolliert den Dienst?
Die Steuerung liegt beim Obersten Rat für Landesverteidigung (Consiliul Suprem de Apărare a Țării, CSAT). Nach Darstellung des SRI beschließt der CSAT verbindlich über Struktur, Organisation, Aufgaben und operative Ausgaben des Dienstes. Er genehmigt auch Kooperationen mit ausländischen Partnerdiensten.[4]
Die Kontrolle ist mehrstufig angelegt. Das Parlament ernennt den Direktor auf Vorschlag des Staatspräsidenten. Es erhält jährliche Berichte und hat einen ständigen gemeinsamen Ausschuss beider Kammern eingerichtet. Maßnahmen, die Grundrechte vorübergehend einschränken, etwa eine Überwachung, muss der Dienst nach eigener Darstellung vom Hohen Kassations- und Justizgerichtshof genehmigen lassen. Die Finanzen prüft zusätzlich der Rechnungshof.[5] Seit Eduard Hellvig im Juli 2023 seinen Rücktritt ankündigte, führt der Erste Stellvertreter, General Răzvan Ionescu, den Dienst kommissarisch.[12][13]
Welche Grenzen hat das Verfassungsgericht gezogen?
Zwei Entscheidungen des rumänischen Verfassungsgerichts sind für das Verständnis des SRI zentral.
Am 16. Februar 2016 erklärte das Gericht eine Formulierung in Artikel 142 der Strafprozessordnung für verfassungswidrig. Danach konnten Überwachungsanordnungen im Strafverfahren auch von „anderen spezialisierten Organen des Staates“ vollzogen werden. Das Gericht befand, diese Formulierung sei nicht klar und vorhersehbar genug. An solchen Maßnahmen dürften nur die Strafverfolgungsorgane mitwirken: Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden der Kriminalpolizei. Technische Unterstützung blieb davon unberührt.[6] Praktisch betraf die Entscheidung vor allem den SRI, der im Ausgangsverfahren abgehört hatte.
Am 16. Januar 2019 ging es um zwei Kooperationsprotokolle zwischen der Generalstaatsanwaltschaft und dem SRI. Das Gericht stellte einen verfassungsrechtlichen Konflikt fest. Grund war das Protokoll vom 4. Februar 2009 sowie drei Bestimmungen eines Protokolls von 2016. Ausdrücklich nannte es auch die unzureichende parlamentarische Kontrolle über den SRI als Ursache. Gerichte und Staatsanwaltschaften sollten in laufenden Verfahren prüfen, ob die Zuständigkeitsregeln verletzt worden waren.[7] Die Anordnung bezieht sich ausdrücklich auf laufende Verfahren. Zum Verständnis: Die Entscheidung sagt nichts darüber aus, ob einzelne Beschuldigte schuldig waren. Sie betrifft die Rolle eines Nachrichtendienstes im Strafverfahren.
Welche Rolle spielte der SRI bei der Präsidentschaftswahl 2024?
Am 4. Dezember 2024 wurden Informationsnotizen freigegeben, die in einer Sitzung des CSAT am 28. November 2024 vorgelegen hatten. Sie stammten vom Innenministerium, vom Auslandsdienst SIE, vom Fernmeldedienst STS und vom SRI.[8] Zwei Tage später, am 6. Dezember 2024, annullierte das Verfassungsgericht einstimmig das gesamte Verfahren zur Präsidentschaftswahl. Es ordnete an, die Wahl vollständig neu durchzuführen.[8]
Das Gericht stützte sich ausdrücklich auf diese Notizen. Es stellte fest, der Wahlprozess sei in allen Phasen von vielfachen Unregelmäßigkeiten und Verstößen gegen das Wahlrecht beeinträchtigt gewesen. Diese hätten die freie und faire Stimmabgabe und die Chancengleichheit verzerrt. Außerdem seien Vorschriften zur Wahlkampffinanzierung missachtet worden.[8] Für die Einordnung ist wichtig: Die rechtsverbindliche Feststellung traf das Verfassungsgericht, nicht der Nachrichtendienst. Die Notizen des SRI waren eine Grundlage unter mehreren. Die Entscheidung blieb politisch umstritten. Dieses Porträt gibt nur die amtlichen Feststellungen wieder und nennt keine Personen.
Einordnung: Wie geht ein Nachfolgedienst mit dem Erbe der Securitate um?
Der SRI ist rechtlich eine Neugründung. Die Organe der Securitate wurden am 30. Dezember 1989 aufgelöst, der SRI entstand im März 1990.[1] Zugleich erzählt der Dienst auf seiner Website die Geschichte der rumänischen Nachrichtendienste als durchgehende Zeitleiste. Sie reicht vom 19. Jahrhundert über die Gründung der Securitate 1948 bis in die Gegenwart. Dort erwähnt der SRI auch die sowjetischen Berater bis 1958.[1] Diese Darstellung verbindet einen klaren rechtlichen Bruch mit einer erzählten institutionellen Kontinuität. Eine Gleichsetzung von SRI und Securitate wäre falsch. Die Frage nach dem Erbe ist aber berechtigt.
Am deutlichsten zeigt sich das Erbe bei den Akten. Lange verwahrte der SRI einen großen Teil der Securitate-Bestände. Nach eigenen Angaben übergab er von 2005 bis 2011 rund 1,6 Millionen Akten an den Nationalen Rat für das Studium der Securitate-Archive (CNSAS). Das entspricht mehr als 18.000 laufenden Metern.[10] Die letzte Lieferung folgte nach Angaben von Radio Free Europe im Februar 2022.[11] Rechtsgrundlage ist die Dringlichkeitsverordnung 24/2008. Sie gibt Betroffenen das Recht, ihre eigene Securitate-Akte einzusehen. Bis zur Übergabe müssen SRI, SIE und andere Stellen diesen Zugang selbst gewährleisten.[9]
Ein Vergleich mit Deutschland hilft bei der Einordnung. Das Archiv der Stasi lag nach der Wiedervereinigung bei einer eigenen Behörde und nicht bei einem Nachrichtendienst. In Rumänien dagegen zog sich die Übergabe vom Dienst an die Aktenbehörde über Jahre hin.[10][11] Die bpb beschreibt den Übergang nach 1989 allgemein als schwierig: Kader aus Partei und Geheimdienst behielten wichtige Positionen.[14] Vollständigkeit und Zeitpunkt der Aktenübergabe sind deshalb mehr als ein Archivthema. Sie sind ein Prüfstein dafür, wie glaubwürdig ein Nachfolgedienst mit seiner Vorgeschichte umgeht.
Häufige Fragen
Ist der SRI der Nachfolger der Securitate?
Rechtlich nein. Die Organe der Securitate wurden am 30. Dezember 1989 aufgelöst, der SRI wurde am 26. März 1990 neu gegründet.[1] Er verwahrte aber jahrelang große Teile der Securitate-Akten und gab sie erst schrittweise an die Aktenbehörde CNSAS ab.[10][11]
Darf der SRI Menschen festnehmen oder strafrechtlich ermitteln?
Nein. Das Gesetz Nr. 14/1992 verbietet ihm strafrechtliche Ermittlungshandlungen, Festnahmen und eigene Hafträume.[3] Das Verfassungsgericht bestätigte 2016 und 2019, dass ein Nachrichtendienst kein Strafverfolgungsorgan ist.[6][7]
Hat der SRI die Präsidentschaftswahl 2024 annulliert?
Nein. Die Wahl annullierte das Verfassungsgericht am 6. Dezember 2024. Es stützte sich dabei unter anderem auf freigegebene Informationsnotizen des SRI und anderer Behörden.[8]
Den Überblick über alle Dienste des Landes finden Sie unter Rumänischer Geheimdienst. Wie andere Staaten Inlandsdienste organisieren, zeigt der Beitrag Inlandsnachrichtendienste im Vergleich. Grundsätzliches zu Aufsicht erklärt Kontrolle der Nachrichtendienste.
Zum Weiterlesen
Entzweite Freunde. Rumänien, die Securitate und die DDR-Staatssicherheit 1950 bis 1989
StudieGeorg Herbstritt · Vandenhoeck & Ruprecht, 2016 – Aktenbasierte Studie zu Zusammenarbeit und Konflikten zwischen Securitate und Stasi.
Geschichte der Geheimdienste. Von den Pharaonen bis zum Cyberkrieg
EinstiegWolfgang Krieger · C.H.Beck, 4. Auflage 2026 – Die Geschichte der Nachrichtendienste weltweit, von der Antike bis in die Gegenwart.
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Quellen
- Serviciul Român de Informații: Momente cheie. Offizielle Zeitleiste des Dienstes (Gründung, Gesetze, Auflösung der Securitate-Organe, Antiterrorzuständigkeit); vollständig gelesen. Abgerufen am 25.10.2026.
- Serviciul Român de Informații: Întrebări frecvente. Offizielle Selbstbeschreibung zu Auftrag, Arbeitsfeldern und Rechtsgrundlagen; Abschnitt „Despre noi“ gelesen. Abgerufen am 25.10.2026.
- Portal Legislativ (Justizministerium Rumänien): Gesetz Nr. 14 vom 24. Februar 1992 über die Organisation und Arbeitsweise des SRI. Gesetzestext in der Grundfassung von 1992, Artikel 1 und 13 ausgewertet. Abgerufen am 25.10.2026.
- Serviciul Român de Informații: Coordonare. Offizielle Darstellung der Rolle des CSAT. Abgerufen am 25.10.2026.
- Serviciul Român de Informații: Control democratic. Offizielle Darstellung der rechtlichen, parlamentarischen und finanziellen Kontrolle. Abgerufen am 25.10.2026.
- Portal Legislativ: Verfassungsgericht, Entscheidung Nr. 51 vom 16. Februar 2016. Volltext; Tenor und Randnummern 34, 47 und 49 ausgewertet. Abgerufen am 25.10.2026.
- Portal Legislativ: Verfassungsgericht, Entscheidung Nr. 26 vom 16. Januar 2019. Volltext; Tenor zu den Protokollen von 2009 und 2016 ausgewertet. Abgerufen am 25.10.2026.
- Portal Legislativ: Verfassungsgericht, Entscheidung (Hotărâre) Nr. 32 vom 6. Dezember 2024. Volltext; Randnummern 1, 5 und 23 sowie Tenor ausgewertet. Abgerufen am 25.10.2026.
- Portal Legislativ: Dringlichkeitsverordnung Nr. 24 vom 5. März 2008 über den Zugang zur eigenen Akte. Konsolidierte, nicht amtliche Fassung bis 24.9.2012; Artikel 1 und 31 ausgewertet. Abgerufen am 25.10.2026.
- Știrile ProTV: SRI: 1.225 de dosare ale fostei Securitati, transmise catre CNSAS. Pressebericht vom 22.3.2011 mit Zahlenangaben des SRI zur Aktenübergabe 2005–2011. Abgerufen am 25.10.2026.
- Radio Free Europe/Radio Liberty Rumänien: CNSAS la 35 de ani de la Revoluție. Reportage vom 22.10.2024 zu Beständen und letzter Aktenlieferung des SRI. Abgerufen am 25.10.2026.
- Serviciul Român de Informații: Conducerea SRI. Offizielle Leitungsseite; nennt Răzvan Ionescu als Ersten Stellvertreter und kommissarischen Direktor. Abgerufen am 25.10.2026.
- Euronews România: Procedura de numire a directorului SRI. Bericht vom 4.7.2023 zum Rücktritt Hellvigs und zur kommissarischen Leitung. Abgerufen am 25.10.2026.
- Bundeszentrale für politische Bildung: Rumänien. Länderüberblick von Annett Müller-Heinze, 2022; Abschnitt zum Übergang nach 1989. Abgerufen am 25.10.2026.