Zuletzt aktualisiert: · Von Klaus Weber · Mit Quellen belegt
Das Heeresnachrichtenamt (HNaA) ist der militärische Auslandsnachrichtendienst Österreichs und gehört zum Bundesheer. Es beschafft und wertet Informationen über das Ausland und über internationale Organisationen aus, soweit sie militärische und damit zusammenhängende Fragen betreffen.[1][2] Das österreichische Parlament beschreibt das Heeresnachrichtenamt als Dienst für die strategische Auslandsaufklärung.[3] Das Verteidigungsministerium verwendet das Kürzel HNaA; in der Presse ist auch „HNA“ verbreitet.[4][7] Dieses Porträt fasst zusammen, was Gesetz, Parlament, Ministerium und Presse dazu veröffentlicht haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Auftrag: nachrichtendienstliche Aufklärung über das Ausland nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG).[2]
- Entstehung: 1972 neu geschaffen; die Abwehraufgaben gingen 1985 an das neue Abwehramt.[1]
- Kontrolle: Rechtsschutzbeauftragter beim Verteidigungsministerium und ein Ständiger Unterausschuss des Nationalrats.[2][3]
- Geheimhaltung: Zu Organisation und Struktur gibt das Ministerium öffentlich keine Auskunft.[4]
Was macht das Heeresnachrichtenamt?
Grundlage ist § 20 des Militärbefugnisgesetzes. Danach dient die nachrichtendienstliche Aufklärung der Beschaffung, Bearbeitung, Auswertung und Darstellung von Informationen über das Ausland, über internationale Organisationen oder sonstige zwischenstaatliche Einrichtungen. Gemeint sind militärische und damit im Zusammenhang stehende Tatsachen, Vorgänge und Vorhaben. Das Gesetz trat am 1. Juli 2001 in Kraft.[2] Den Namen der zuständigen Dienststelle nennt es nicht; es verweist auf die jeweilige Heeresorganisation.[2]
Ein Beitrag des Verteidigungsministeriums zur Geschichte der Dienste nennt als neuere Aufgabe die „Force Protection“: den Schutz österreichischer Kontingente im Auslandseinsatz.[1] Der ORF beschrieb das Amt 2024 als Frühwarnorganisation für die strategische Auslandsaufklärung.[6]
Woher kommt das Heeresnachrichtenamt?
Nach der Darstellung des Ministeriums entstand nach 1955 zunächst im Amt für Landesverteidigung im Bundeskanzleramt, später im Verteidigungsministerium, wieder eine Einheit für den militärischen Nachrichtendienst. Im Kalten Krieg standen fremde Streitkräfte, ihre Rüstung und Strategie im Vordergrund. Ein leistungsfähiger Nachrichtendienst galt dabei als Voraussetzung, um die Pflichten eines militärisch neutralen Staates glaubwürdig zu erfüllen.[1]
Im Jahr 1972 wurde das neu geschaffene Heeresnachrichtenamt mit Auslandsaufklärung und Abwehr betraut. Die Abwehr wurde 1985 herausgelöst; dafür entstand das Abwehramt.[1] Nach dem Ende des Kalten Krieges beschreibt das Ministerium den Aufklärungsauftrag als global: Terrorismus, organisierte Kriminalität und Proliferation traten neben die klassische militärische Bedrohung.[1] Ältere Wurzeln reichen bis zum Evidenzbüro der Habsburgermonarchie zurück, das 1850 geschaffen wurde und ein eigenes Porträt hat: Evidenzbureau.[1]
Heeresnachrichtenamt und Abwehramt: Wo liegt der Unterschied?
Das Bundesheer hat zwei Nachrichtendienste. Das Gesetz trennt die Aufgaben: Die Aufklärung richtet sich nach außen, die nachrichtendienstliche Abwehr dient dem „militärischen Eigenschutz“. Sie sammelt Informationen über Bestrebungen, die vorsätzliche Angriffe auf militärische Rechtsgüter erwarten lassen.[2] Das Parlament ordnet die Abwehr dem Abwehramt zu, die strategische Auslandsaufklärung dem Heeresnachrichtenamt.[3] Der ORF fasste es 2024 so zusammen: Das Abwehramt agiere grundsätzlich im Inland und sei für alles zuständig, was militärische Rechtsgüter des Bundesheers betrifft.[6]
Einordnung: Warum ist ein neutraler Staat für Nachrichtendienste interessant?
Österreich hat sich 1955 per Verfassungsgesetz zur immerwährenden Neutralität verpflichtet; es tritt keinen Militärbündnissen bei und duldet keine fremden Militärstützpunkte.[10] Neutralität bedeutet aber nicht, dass Nachrichtendienste das Land meiden. Der Verfassungsschutzbericht 2025 der zivilen DSN nennt als Gründe für das starke Interesse fremder Dienste unter anderem die Lage des Landes und seine Rolle als Gastgeberstaat der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen.[9]
Daraus folgt nach dem Bericht eine hohe Dichte an Botschaften und diplomatischem Personal. Diese ermöglicht sogenannte Legalresidenturen: Vertretungen, in denen Diplomaten verdeckt nachrichtendienstlich arbeiten. Im Abschnitt über Russland bezeichnet der Bericht Österreich als Sitzstaat von rund 50 internationalen und quasi-internationalen Organisationen; Botschaft, Generalkonsulat und Vertretungen bei den Organisationen in Wien bildeten zusammen eine der größten russischen Legalresidenturen weltweit.[9] Der Bericht hält außerdem fest, dass die Straftatbestände gegen Spionage (§§ 256 und 319 StGB) aus Sicht der Behörde nicht ausreichen, weil der Nachweis eines Nachteils „der Republik Österreich“ schwierig sei.[9]
Für das Heeresnachrichtenamt ist diese Lage nur mittelbar wichtig: Die Abwehr fremder Spionage im Inland obliegt der DSN und im militärischen Bereich dem Abwehramt.[3][9] Sie zeigt aber, warum Österreich trotz Neutralität ein Ort intensiver nachrichtendienstlicher Arbeit ist – und warum der Austausch mit Partnerdiensten auch für einen neutralen Staat eine politische Frage bleibt.
Arbeitet das Heeresnachrichtenamt mit ausländischen Diensten zusammen?
Das MBG erlaubt die Übermittlung von Daten an ausländische Stellen und internationale Organisationen unter Bedingungen, etwa wenn sie für die nachrichtendienstliche Aufklärung wesentlich ist. Unzulässig ist sie unter anderem, wenn wesentliche Interessen der Republik oder schutzwürdige Interessen Betroffener verletzt würden.[2]
Nach den Snowden-Enthüllungen bestätigte Verteidigungsminister Gerald Klug 2013 eine Zusammenarbeit mit dem US-Dienst NSA, nach Angaben der Tiroler Tageszeitung aber nur fallweise und meist dort, wo österreichische Soldaten im Auslandseinsatz sind; massenhaft Daten würden nicht abgeschöpft.[8] Das Magazin profil berichtete 2013 über die Abhörstation Königswarte bei Hainburg, die ab 1958 von einem Vorläufer des Amtes betrieben worden sei.[7] Eine schriftliche Anfrage zur NSA-Kooperation beantwortete der Minister nicht im Detail und verwies auf die Geheimhaltung.[5]
Ein jüngeres Beispiel: Vor den geplanten Taylor-Swift-Konzerten in Wien im August 2024 erhielt das Heeresnachrichtenamt laut ORF Hinweise von zwei befreundeten militärischen Diensten aus dem Ausland und gab sie an die DSN weiter.[6]
Wer kontrolliert das Heeresnachrichtenamt?
Beim Verteidigungsminister ist ein unabhängiger und weisungsfreier Rechtsschutzbeauftragter mit zwei Stellvertretern eingerichtet. Er prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr, hat jederzeit Einsicht in die nötigen Unterlagen und legt jährlich einen Bericht vor. Dieser wird auf Verlangen dem Ständigen Unterausschuss des Nationalrats zugänglich gemacht.[2]
Dieser Unterausschuss wird vom Landesverteidigungsausschuss nach Art. 52a B-VG gewählt, kann jederzeit zusammentreten und braucht keinen Auftrag des Nationalrats.[3] Öffentlich bleibt die Kontrolle begrenzt: 2019 lehnte das Ministerium Auskünfte zu Organisation und Struktur des Heeresnachrichtenamtes ab und verwies auf Ausführungen im Unterausschuss.[4] Wie andere Staaten ihre Dienste kontrollieren, erklärt Wer kontrolliert Nachrichtendienste?.
Häufige Fragen
Ist das Heeresnachrichtenamt ein Geheimdienst?
Ja, im allgemeinen Sprachgebrauch. Es ist der militärische Nachrichtendienst des Bundesheeres für die Auslandsaufklärung; Organisation und Struktur hält das Ministerium geheim.[2][4]
Seit wann gibt es das Heeresnachrichtenamt?
Seit 1972. Bis 1985 war es auch für die Abwehr zuständig; diese Aufgabe übernahm dann das Abwehramt.[1]
Wer kontrolliert das Heeresnachrichtenamt?
Der Rechtsschutzbeauftragte beim Verteidigungsministerium und der Ständige Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses im Nationalrat.[2][3]
Den Überblick über alle Dienste Österreichs bietet Österreichischer Geheimdienst. Zum Vergleich mit dem Nachbarland: NDB (Schweiz). Das deutsche Gegenstück für militärische Abwehr ist der MAD, für die Auslandsaufklärung der BND. Fachbegriffe erklärt das Glossar.
Zum Weiterlesen
Österreichs geheime Dienste. Eine neue Geschichte
SachbuchThomas Riegler · Klever, überarbeitete Ausgabe 2022 – Geschichte der österreichischen Nachrichtendienste (368 Seiten) vom Kalten Krieg bis zur Reform des Verfassungsschutzes.
Geschichte der Geheimdienste. Von den Pharaonen bis zum Cyberkrieg
EinstiegWolfgang Krieger · C.H.Beck, 4. Auflage 2026 – Die Geschichte der Nachrichtendienste weltweit, von der Antike bis in die Gegenwart.
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Quellen
- Bundesministerium für Landesverteidigung: Die Entstehung der österreichischen Nachrichtendienste. Offizieller Beitrag (PDF, Dateidatum 2010), Abschnitte 3 bis 5 vollständig gelesen. Abgerufen am 25.10.2026.
- Rechtsinformationssystem des Bundes: Militärbefugnisgesetz (MBG), BGBl. I Nr. 86/2000, geltende Fassung. §§ 20, 25, 57 und 61 ausgewertet. Abgerufen am 25.10.2026.
- Parlament Österreich: Wie kontrollieren Parlamente Nachrichtendienste in Europa?. Fachdossier, 2019, aktualisiert 6.12.2021; Abschnitt Österreich. Abgerufen am 25.10.2026.
- Parlament Österreich: Anfragebeantwortung 2731/AB (XXVI. GP). Verteidigungsminister zur Anfrage „besorgniserregende Entwicklung im Heeresnachrichtenamt (HNaA)“, 29.3.2019, vollständig gelesen. Abgerufen am 25.10.2026.
- Parlament Österreich: Anfragebeantwortung 14914/AB (XXIV. GP). Verteidigungsminister zur Anfrage „Zusammenarbeit zwischen Heeresnachrichtendienst und NSA“, 19.8.2013, vollständig gelesen. Abgerufen am 25.10.2026.
- ORF: Terrorverdacht bei Swift-Konzerten. Nachrichtenbericht vom 9.8.2024; Passagen zu Heeresnachrichtenamt und Abwehramt. Abgerufen am 25.10.2026.
- profil: Heeresnachrichtenamt: Was die US-Geheimdienste absaugen. Recherche von Herbert Lackner, 2013; hier nur für Königswarte und Vorläuferorganisation verwendet. Abgerufen am 25.10.2026.
- Tiroler Tageszeitung: „Wir hängen nicht an Glasfaserknoten“. Bericht vom 22.11.2013 über Aussagen von Minister Klug. Abgerufen am 25.10.2026.
- Bundesministerium für Inneres / DSN: Verfassungsschutzbericht 2025. Offizieller Bericht, Wien 2026; Kapitel 2.6.1 und 2.6.2 (S. 122–126) gelesen. Abgerufen am 25.10.2026.
- Rechtsinformationssystem des Bundes: Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs, BGBl. Nr. 211/1955. Art. I. Abgerufen am 25.10.2026.