Zuletzt aktualisiert: · Von Klaus Weber · Mit Quellen belegt
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ist der Nachrichtendienst der Schweiz. Er ist ein sicherheitspolitisches Instrument des Bundes und beurteilt die Bedrohungslage vor allem für den Bundesrat, die Departemente und die militärische Führung.[1] Nach dem Nachrichtendienstgesetz dient seine Arbeit dem frühzeitigen Erkennen und Verhindern von Bedrohungen der inneren oder äußeren Sicherheit; er pflegt zudem die nachrichtendienstlichen Beziehungen der Schweiz mit ausländischen Dienststellen.[4] Wie das deutsche System mit getrennten Diensten aufgebaut ist, zeigt der Überblick Nachrichtendienste in Deutschland. Dieses Porträt fasst zusammen, was das Verteidigungsdepartement (VBS) über den NDB veröffentlicht hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Aufgabe: Früherkennung und Bekämpfung von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus, Spionage, Proliferation und Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen; keine Strafverfolgungsbehörde.[1]
- Gesetz: Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) gilt seit dem 1. September 2017.[2]
- Leitung: Serge Bavaud seit dem 1. November 2025.[3]
- Kontrolle: unabhängige Aufsichtsbehörde, Bundesrat, Geschäftsprüfungsdelegation, Finanzkontrolle und weitere Stellen.[1]
Aufgaben
Der NDB befasst sich nach Angaben des VBS mit der Früherkennung und Bekämpfung von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus, Spionage, Proliferation (Verbreitung von Massenvernichtungswaffen) und Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen. Er ist keine Strafverfolgungsbehörde.[1] Er gehört zum Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) mit Sitz an der Papiermühlestrasse 20 in Bern; seine Beschäftigten unterstehen dem Bundespersonalrecht und werden je nach Funktion sicherheitsgeprüft. Eine Mitarbeiterzahl nennt das VBS nicht.[1]
Das Nachrichtendienstgesetz
Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) gilt seit dem 1. September 2017.[2] Besonders eingreifende Maßnahmen der Informationsbeschaffung, die sogenannten genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen, bedürfen einer mehrfachen Genehmigung: Das Bundesverwaltungsgericht prüft und genehmigt jede Maßnahme; danach braucht es die politische Freigabe durch den Vorsteher des VBS nach Konsultation der Vorsteher des Außen- und des Justizdepartements.[1][2] Der VBS-Vorsteher kann eine Maßnahme jederzeit beenden.[2]
Revision. Das NDG wird derzeit in zwei Paketen überarbeitet. Das Grundpaket (Beschaffungsmaßnahmen, Datenhaltung, Aufsicht) hat nach Angaben des VBS der Nationalrat am 3. Juni 2026 und der Ständerat am 16. September 2026 mit Anpassungen beraten; das Zusatzpaket (Cyberbedrohungen, Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts an die Funk- und Kabelaufklärung) ist für eine Vernehmlassung im Oktober 2026 geplant. Die Revision ist noch nicht in Kraft, und die Webseite nennt für einzelne Termine unterschiedliche Angaben.[2]
Leitung
Der Bundesrat ernannte am 12. September 2025 Serge Bavaud zum Direktor des NDB; er übernahm die Leitung am 1. November 2025. Sein Vorgänger Christian Dussey schied am 31. Dezember 2025 aus. Bavaud war zuvor unter anderem Leiter des Krisenmanagement-Zentrums des Außendepartements und im Juni 2025 zum Botschafter in Algerien ernannt worden.[3]
Kontrolle
Nach Angaben des VBS unterliegen alle Tätigkeiten des NDB einer laufenden Kontrolle durch:[1]
- die unabhängige Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND), die administrativ dem Generalsekretariat des VBS zugeordnet ist,
- ein interdepartementales Gremium, das Funkaufklärungsaufträge prüft,
- den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten für die Inlandbeschaffung,
- den Bundesrat,
- die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments,
- die Finanzkontrolle, die den NDB jährlich prüft.
Mit der laufenden NDG-Revision soll die AB-ND die Aufgaben der bisherigen Kontrollinstanz für Funk- und Kabelaufklärung übernehmen.[2] Zum Vergleich: Die Kontrolle der deutschen Dienste beschreibt der Beitrag Wer kontrolliert Nachrichtendienste? Fachbegriffe erklärt das Glossar.
Häufige Fragen
Was ist der Schweizer NDB?
Der Nachrichtendienst des Bundes beurteilt die Bedrohungslage für die Schweizer Bundesbehörden. Zu seinen Aufgaben gehören die Erkennung und Abwehr unter anderem von Terrorismus, Spionage und gewalttätigem Extremismus.[1]
Darf der NDB besonders eingriffsintensive Maßnahmen allein beschließen?
Nein. Für genehmigungspflichtige Beschaffungsmaßnahmen sieht das Nachrichtendienstgesetz eine Prüfung durch das Bundesverwaltungsgericht und anschließend eine politische Freigabe vor.[1][2]
Zum Weiterlesen
Geschichte der Geheimdienste. Von den Pharaonen bis zum Cyberkrieg
EinstiegWolfgang Krieger · C.H.Beck, 4. Auflage 2026 – Die Geschichte der Nachrichtendienste weltweit, von der Antike bis in die Gegenwart.
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Quellen
- Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS): Nachrichtendienst des Bundes. Abgerufen am 14.10.2026.
- VBS: Nachrichtendienstgesetz. Abgerufen am 14.10.2026.
- VBS: Serge Bavaud wird Direktor Nachrichtendienst des Bundes. Medienmitteilung zur Bundesratssitzung vom 12.9.2025, abgerufen am 14.10.2026.
- Fedlex: Nachrichtendienstgesetz (NDG), SR 121, Art. 6 (Aufgaben des NDB). Abgerufen am 14.10.2026.