Österreichischer Geheimdienst: DSN, HNaA und Abwehramt

Zuletzt aktualisiert: · Von Klaus Weber · Mit Quellen belegt

Den einen „österreichischen Geheimdienst“ gibt es nicht. Österreich hat einen zivilen Dienst im Innenministerium, die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), und zwei militärische Dienste im Verteidigungsministerium: das Heeresnachrichtenamt für die Auslandsaufklärung und das Abwehramt für den militärischen Eigenschutz.[1][2][3] Die DSN ging 2021 aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hervor.[4]

Das Wichtigste in Kürze

  • DSN: ziviler Inlandsnachrichtendienst und zugleich polizeiliche Staatsschutzbehörde, gegründet 2021.[1]
  • Heeresnachrichtenamt: militärische Aufklärung über das Ausland und internationale Organisationen.[2][3]
  • Abwehramt: nachrichtendienstliche Abwehr zum Schutz des Bundesheeres, seit 1985 eigenständig.[2][5]
  • BVT: Vorgänger der DSN, 2021 umgebaut.[4]

Welcher österreichische Geheimdienst ist gemeint?

BezeichnungZusammenhangPorträt
DSN – Direktion Staatsschutz und NachrichtendienstInnenministerium; Verfassungsschutz, Extremismus, Spionageabwehr, Schutz internationaler Organisationen; seit 2021DSN
HNaA – HeeresnachrichtenamtVerteidigungsministerium; strategische militärische Auslandsaufklärung; seit 1972HNaA
AbwehramtVerteidigungsministerium; militärische Spionageabwehr und Eigenschutz des Bundesheeres; seit 1985Einordnung im HNaA-Porträt
BVT – Bundesamt für Verfassungsschutz und TerrorismusbekämpfungHistorisch; ziviler Verfassungsschutz bis zur Reform 2021Einordnung im DSN-Porträt

Wie ist die Arbeit zwischen zivilen und militärischen Diensten verteilt?

Die DSN beschreibt sich im Verfassungsschutzbericht 2025 als polizeiliche Staatsschutzbehörde und zivilen Inlandsnachrichtendienst. Zu ihren Zielen gehört auch der Schutz von Vertretern ausländischer Staaten und internationaler Organisationen sowie die Abwehr fremder nachrichtendienstlicher Tätigkeit.[1]

Die beiden militärischen Dienste stützen sich auf das Militärbefugnisgesetz. Es unterscheidet die nachrichtendienstliche Aufklärung über das Ausland und die nachrichtendienstliche Abwehr, die dem militärischen Eigenschutz dient: Sie sammelt Informationen über Bestrebungen, die Angriffe auf militärische Rechtsgüter erwarten lassen.[2] Das Parlament ordnet die Aufklärung dem Heeresnachrichtenamt und die Abwehr dem Abwehramt zu.[3]

Was macht das Abwehramt? Vereinfacht gesagt ist es der nach innen gerichtete Dienst des Bundesheeres. Nach einem ORF-Bericht von 2024 agiert es grundsätzlich im Inland, ist für alles zuständig, was militärische Rechtsgüter betrifft, und soll etwa verhindern, dass Extremisten ins Heer gelangen.[6] Bis 1985 gehörte diese Aufgabe zum Heeresnachrichtenamt.[5] In Deutschland entspricht dem in etwa der MAD.

Was wurde aus dem BVT?

Der Bundesrat billigte am 15. Juli 2021 die Reform des Verfassungsschutzes: Das BVT wurde zur Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst umgebaut. Kern war eine strukturelle Trennung von Nachrichtendienst und Staatsschutz innerhalb der neuen Direktion.[4] Wer heute nach dem BVT sucht, findet die Aufgaben daher bei der DSN.

Warum ist Wien für fremde Dienste interessant?

Österreich ist seit 1955 verfassungsrechtlich immerwährend neutral.[7] Der Verfassungsschutzbericht 2025 nennt als Gründe für das Interesse fremder Dienste unter anderem die geografische Lage, die EU-Mitgliedschaft und die Rolle als Gastgeberstaat der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen. Die vielen diplomatischen Vertretungen böten Tarnung für Nachrichtendienstoffiziere mit Diplomatenstatus. Besonders aktiv seien die Dienste Russlands, Chinas und Irans.[1] Mehr dazu im HNaA-Porträt.

Wie werden die Dienste kontrolliert?

Für beide Ministerien gibt es nach Art. 52a B-VG je einen Ständigen Unterausschuss im Nationalrat: beim Innenausschuss für den Verfassungsschutz, beim Landesverteidigungsausschuss für die militärischen Dienste. Seit 2021 besteht zusätzlich eine Unabhängige Kontrollkommission Verfassungsschutz.[3] Für die Militärdienste prüft ein weisungsfreier Rechtsschutzbeauftragter beim Verteidigungsministerium die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen.[2]

Vergleich Schweiz: Das Nachbarland bündelt die zivile Aufgabe im Nachrichtendienst des Bundes, der nach eigener Darstellung den Bundesrat, die Departemente und die militärische Führung mit Lagebeurteilungen versorgt.[8] Österreich trennt dagegen zivilen Verfassungsschutz im Innenministerium und militärische Dienste im Verteidigungsministerium.[1][3]

Häufige Fragen

Wie heißt der österreichische Geheimdienst?

Es gibt mehrere: die zivile DSN im Innenministerium sowie das Heeresnachrichtenamt und das Abwehramt im Verteidigungsministerium.[1][3]

Gibt es das BVT noch?

Nein. Es wurde mit der Reform von 2021 zur Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst umgebaut.[4]

Hat Österreich einen Auslandsgeheimdienst?

Ja, für militärische Fragen: Das Heeresnachrichtenamt klärt nach dem Militärbefugnisgesetz über das Ausland und internationale Organisationen auf.[2][3]

Wie Deutschland seine Dienste aufteilt, zeigt Nachrichtendienste in Deutschland; verschiedene Modelle vergleicht Inlandsnachrichtendienste im Vergleich.

Zum Weiterlesen

Österreichs geheime Dienste. Eine neue Geschichte

SachbuchThomas Riegler · Klever, überarbeitete Ausgabe 2022 – Geschichte der österreichischen Nachrichtendienste (368 Seiten) vom Kalten Krieg bis zur Reform des Verfassungsschutzes.

Geschichte der Geheimdienste. Von den Pharaonen bis zum Cyberkrieg

EinstiegWolfgang Krieger · C.H.Beck, 4. Auflage 2026 – Die Geschichte der Nachrichtendienste weltweit, von der Antike bis in die Gegenwart.

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Quellen

  1. Bundesministerium für Inneres / DSN: Verfassungsschutzbericht 2025. Offizieller Bericht, Wien 2026; Kapitel 1.1 und 2.6.1 gelesen. Abgerufen am 25.10.2026.
  2. Rechtsinformationssystem des Bundes: Militärbefugnisgesetz (MBG), BGBl. I Nr. 86/2000, geltende Fassung. §§ 20 und 57 ausgewertet. Abgerufen am 25.10.2026.
  3. Parlament Österreich: Wie kontrollieren Parlamente Nachrichtendienste in Europa?. Fachdossier, 2019, aktualisiert 6.12.2021; Abschnitt Österreich. Abgerufen am 25.10.2026.
  4. Parlament Österreich: Bundesrat gibt grünes Licht für Anti-Terrorpaket und Reform des Verfassungsschutzes. Parlamentskorrespondenz Nr. 912 vom 15.7.2021. Abgerufen am 25.10.2026.
  5. Bundesministerium für Landesverteidigung: Die Entstehung der österreichischen Nachrichtendienste. Offizieller Beitrag (PDF, Dateidatum 2010), Abschnitt 3. Abgerufen am 25.10.2026.
  6. ORF: Terrorverdacht bei Swift-Konzerten. Nachrichtenbericht vom 9.8.2024; Passage zum Abwehramt. Abgerufen am 25.10.2026.
  7. Rechtsinformationssystem des Bundes: Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs, BGBl. Nr. 211/1955. Art. I. Abgerufen am 25.10.2026.
  8. Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS): Nachrichtendienst des Bundes. Behördenseite. Abgerufen am 25.10.2026.