Zuletzt aktualisiert: · Von Klaus Weber · Mit Quellen belegt
Die Direction générale de la sécurité intérieure (DGSI) ist der Inlandsnachrichtendienst Frankreichs. Sie unterscheidet sich in einem wichtigen Punkt von deutschen Diensten: Sie ist ein aktiver Dienst der Nationalpolizei und wirkt an kriminalpolizeilichen Ermittlungen mit.[1][3] Frankreich steht damit für das Modell, in dem Nachrichtendienst und Polizei in einer Behörde liegen – das Gegenmodell zum deutschen Trennungsgebot. Dieses Porträt stützt sich auf Berichte des französischen Senats, das Gründungsdekret und die Kontrollkommission CNCTR.
Das Wichtigste in Kürze
- Gegründet 2014 durch Dekret vom 30. April 2014; Vorgängerin war die 2008 gegründete DCRI.[1][2][3]
- Polizei und Nachrichtendienst zugleich: aktiver Dienst der Police nationale mit eigener kriminalpolizeilicher Abteilung.[1][3][4]
- Kontrolle: Innenminister, die Parlamentsdelegation für Nachrichtendienste (DPR) und die unabhängige Kommission CNCTR.[2][3][5]
Aufgaben und Befugnisse
Die DGSI ist für das gesamte Staatsgebiet der Republik zuständig.[1] Das Gründungsdekret bezeichnet sie als aktiven Dienst der Nationalpolizei, der in seinen Zuständigkeitsbereichen an kriminalpolizeilichen Aufgaben mitwirkt.[1][3] Der Senat beschreibt eine eigene kriminalpolizeiliche Abteilung der DGSI; bei Terroranschlägen im Inland werden in der Regel die DGSI und die Antiterrorabteilung der Kriminalpolizei (SDAT) gemeinsam beauftragt.[4]
In Deutschland wäre das nicht möglich: Dort dürfen Nachrichtendienste niemanden festnehmen und keine Ermittlungen für die Staatsanwaltschaft führen.
Kontrolle
Die DGSI untersteht seit 2014 direkt dem Innenminister.[3] Das Parlament kontrolliert die Dienste über die Délégation parlementaire au renseignement (DPR), die jährlich berichtet.[2] Seit dem Nachrichtendienstgesetz vom 24. Juli 2015 prüft die unabhängige Verwaltungsbehörde CNCTR (Commission nationale de contrôle des techniques de renseignement) Anträge auf Überwachungsmaßnahmen vorab und kontrolliert deren Einsatz danach.[5]
Geschichte
2008 wurde die Direction centrale du renseignement intérieur (DCRI) gegründet; sie fasste das gesamte Personal der früheren Direction de la surveillance du territoire (DST) zusammen.[3] 2014 wurde aus der DCRI die DGSI, nun direkt dem Minister unterstellt.[1][3] Der Senat nannte für 2014 rund 6.200 Vollzeitstellen für den gesamten Inlandsnachrichtendienst Frankreichs – darin sind neben der DGSI weitere Stellen enthalten; eine Zahl für die DGSI allein ist nicht veröffentlicht.[3]
Leitung
Generaldirektorin ist Céline Berthon; in dieser Funktion wurde sie am 3. Juni 2026 im Verteidigungsausschuss der Assemblée nationale angehört.[6]
Einordnung
Frankreich hat neben der DGSI einen eigenen Auslandsnachrichtendienst, die DGSE. Wie sich die Inlandsdienste demokratischer Staaten unterscheiden, zeigt der Beitrag Inlandsnachrichtendienste im Vergleich.
Häufige Fragen
Was ist DGSI?
Die Direction générale de la sécurité intérieure (DGSI) ist der Inlandsnachrichtendienst Frankreichs. Sie unterscheidet sich in einem wichtigen Punkt von deutschen Diensten: Sie ist ein aktiver Dienst der Nationalpolizei und wirkt an kriminalpolizeilichen Ermittlungen mit.[1][3]
Wer kontrolliert DGSI?
Die DGSI untersteht seit 2014 direkt dem Innenminister. Das Parlament kontrolliert die Dienste über die Délégation parlementaire au renseignement (DPR), die jährlich berichtet. Seit dem Nachrichtendienstgesetz vom 24. Juli 2015 prüft die unabhängige Verwaltungsbehörde CNCTR (Commission nationale de contrôle des techniques de renseignement) Anträge auf Überwachungsmaßnahmen vorab und kontrolliert deren Einsatz danach.[3][2][5]
Zum Weiterlesen
Geschichte der Geheimdienste. Von den Pharaonen bis zum Cyberkrieg
EinstiegWolfgang Krieger · C.H.Beck, 4. Auflage 2026 – Die Geschichte der Nachrichtendienste weltweit, von der Antike bis in die Gegenwart.
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Quellen
- Légifrance: Décret n° 2014-445 du 30 avril 2014 relatif aux missions et à l’organisation de la direction générale de la sécurité intérieure. Abgerufen am 14.10.2026.
- Sénat: Rapport n° 810 (2022-2023), Rapport relatif à l’activité de la délégation parlementaire au renseignement. 29.6.2023, abgerufen am 14.10.2026.
- Sénat: Rapport d’information n° 36 (2015-2016): Les moyens consacrés au renseignement intérieur. 7.10.2015, abgerufen am 14.10.2026.
- Sénat: Rapport n° 639 (2017-2018): Menace terroriste – pour une République juste mais plus ferme. Abgerufen am 14.10.2026.
- Commission nationale de contrôle des techniques de renseignement: CNCTR. Abgerufen am 14.10.2026.
- Assemblée nationale, Commission de la défense: Compte rendu n° 72. 3.6.2026, abgerufen am 14.10.2026.