Französischer Geheimdienst: DGSE und DGSI im Überblick

Zuletzt aktualisiert: · Von Klaus Weber · Mit Quellen belegt

Wenn vom „französischen Geheimdienst“ die Rede ist, sind meist zwei Behörden gemeint: die DGSE, der Auslandsnachrichtendienst, und die DGSI, der Inlandsnachrichtendienst. Beide sind Teil der französischen Nachrichtendienstgemeinschaft, gehören aber zu verschiedenen Ministerien und arbeiten nach unterschiedlichen Regeln. Besonders auffällig für Leser aus Deutschland: Die DGSI ist zugleich ein Dienst der Nationalpolizei. Dieser Überblick stellt beide Dienste nebeneinander, erklärt die Kontrolle und zeigt den Unterschied zum deutschen Modell.

Das Wichtigste in Kürze

  • DGSE: Auslandsnachrichtendienst, gegründet am 2. April 1982, dem Ministerium der Streitkräfte zugeordnet.[1][2]
  • DGSI: Inlandsnachrichtendienst, gegründet 2014, dem Innenminister unterstellt und zugleich aktiver Dienst der Nationalpolizei.[4][5]
  • Kontrolle: durch die Parlamentsdelegation für Nachrichtendienste (DPR) und die unabhängige Kommission CNCTR.[7][8]
  • Anders als in Deutschland: Nachrichtendienst und Polizei liegen beim Inlandsdienst in einer Behörde.[4][11]

Die beiden Dienste im Vergleich

DGSE (Direction générale de la sécurité extérieure). Die DGSE wurde durch ein Dekret vom 2. April 1982 geschaffen und folgt auf den Dienst SDECE. Das Dekret stellt sie unter einen Generaldirektor, der unmittelbar dem Verteidigungsminister untersteht.[2] Heute ist sie nach eigenen Angaben dem Ministerium der Streitkräfte zugeordnet; der Generaldirektor richtet seine Strategie an den Vorgaben des Staatspräsidenten, des Premierministers und der Regierung aus.[1] Nach eigener Darstellung beschafft die DGSE weltweit Informationen für die Regierung, erkennt Bedrohungen für Frankreich und seine Staatsbürger außerhalb des Staatsgebiets und wehrt sie ab.[1] Als Hauptaufgaben nennt sie Terrorismusbekämpfung, Verhinderung der Proliferation, Abwehr ausländischer Einflussnahme, Cyberabwehr und die Vorhersage geopolitischer Krisen.[3] Nach eigenen Angaben hat sie 7.200 Beschäftigte.[1] Mehr im Porträt der DGSE.

DGSI (Direction générale de la sécurité intérieure). Die DGSI entstand durch ein Dekret vom 30. April 2014 und ist für das gesamte Staatsgebiet zuständig.[4] Ihre Vorgängerin war die 2008 gegründete DCRI, die das Personal des früheren Inlandsdienstes DST übernommen hatte; seit 2014 ist die DGSI direkt dem Innenminister unterstellt.[5] Mehr im Porträt der DGSI.

Kurz gesagt: Die DGSE arbeitet nach außen und gehört zum Verteidigungsbereich, die DGSI arbeitet im Inland und gehört zum Innenressort.

Die DGSI als Teil der Nationalpolizei

Das Gründungsdekret bezeichnet die DGSI als aktiven Dienst der Nationalpolizei, der in seinen Zuständigkeitsbereichen an kriminalpolizeilichen Aufgaben mitwirkt.[4][5] Der französische Senat beschreibt eine eigene kriminalpolizeiliche Abteilung der DGSI. Bei Terroranschlägen im Inland werden in der Regel die DGSI und die Antiterrorabteilung der Kriminalpolizei (SDAT) gemeinsam mit den Ermittlungen beauftragt.[6]

Die DGSI sammelt also nicht nur Informationen, sondern ermittelt auch in Strafsachen. Damit gehört Frankreich zu den Staaten, in denen der Inlandsnachrichtendienst zugleich Polizeibehörde ist.

Kontrolle

Die beiden Dienste unterstehen ihren Ministerien: die DGSE dem Ministerium der Streitkräfte, die DGSI dem Innenminister.[1][5] Dazu kommen zwei Kontrollstellen außerhalb der Regierung:

  • Délégation parlementaire au renseignement (DPR): Die Parlamentsdelegation für Nachrichtendienste wurde durch ein Gesetz vom 9. Oktober 2007 eingerichtet. Sie ist eine gemeinsame Einrichtung von Senat und Nationalversammlung mit acht Mitgliedern – vier Senatoren und vier Abgeordneten. Ihre Aufgabe ist es, das Handeln der Regierung im Bereich der Nachrichtendienste zu kontrollieren und die staatliche Politik in diesem Bereich zu bewerten; ihre Arbeit unterliegt dem Schutz des Verteidigungsgeheimnisses.[7] Die DPR berichtet jährlich.[9]
  • CNCTR (Commission nationale de contrôle des techniques de renseignement): Die unabhängige Verwaltungsbehörde wurde durch das Nachrichtendienstgesetz vom 24. Juli 2015 geschaffen. Sie prüft vorab, ob Anträge der Dienste auf den Einsatz nachrichtendienstlicher Techniken rechtmäßig sind, und kontrolliert danach, unter welchen Bedingungen diese Techniken eingesetzt werden. Außerdem berät sie Regierung und Parlament.[8]

Der Unterschied zu Deutschland

In Deutschland gilt das Trennungsgebot: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat keine polizeilichen Befugnisse und darf keiner polizeilichen Dienststelle angegliedert werden.[11] Eine Behörde wie die DGSI, die Nachrichtendienst und Kriminalpolizei verbindet, wäre hier nicht vorgesehen. Warum Deutschland Nachrichtendienst und Polizei trennt, erklärt der Beitrag Nachrichtendienst oder Polizei?. Wie andere Demokratien diese Frage beantworten, zeigt der Beitrag Inlandsnachrichtendienste im Vergleich.

Ähnlich ist dagegen die Grundaufteilung: Auch Deutschland hat mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) einen eigenen Auslandsdienst neben dem Inlandsdienst; der BND gehört zum Geschäftsbereich des Bundeskanzleramts.[12] Einen Überblick gibt der Beitrag Nachrichtendienste in Deutschland.

Leitung

Generaldirektor der DGSE ist nach Angaben des Dienstes seit dem 9. Januar 2024 Nicolas Lerner.[1] Generaldirektorin der DGSI ist Céline Berthon; in dieser Funktion wurde sie am 3. Juni 2026 im Verteidigungsausschuss der Nationalversammlung angehört.[10] Stand beider Angaben: 14.10.2026.

Fachbegriffe erklärt das Glossar.

Häufige Fragen

Was unterscheidet DGSE und DGSI?

Die DGSE ist Frankreichs Auslandsnachrichtendienst im Verteidigungsbereich. Die DGSI ist der Inlandsnachrichtendienst und dem Innenminister unterstellt.[1][2][4][5]

Ist die DGSI auch eine Polizei?

Ja. Das Gründungsdekret beschreibt die DGSI als aktiven Dienst der Nationalpolizei. Sie wirkt auch an kriminalpolizeilichen Aufgaben mit; darin unterscheidet sie sich vom deutschen Bundesamt für Verfassungsschutz.[4][5][11]

Zum Weiterlesen

Geschichte der Geheimdienste. Von den Pharaonen bis zum Cyberkrieg

EinstiegWolfgang Krieger · C.H.Beck, 4. Auflage 2026 – Die Geschichte der Nachrichtendienste weltweit, von der Antike bis in die Gegenwart.

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Quellen

  1. DGSE: Who are we? Abgerufen am 14.10.2026.
  2. Légifrance: Décret n° 82-306 du 2 avril 1982 portant création et fixant les attributions de la direction générale de la sécurité extérieure. Abgerufen am 14.10.2026.
  3. DGSE: Our missions. Abgerufen am 14.10.2026.
  4. Légifrance: Décret n° 2014-445 du 30 avril 2014 relatif aux missions et à l’organisation de la direction générale de la sécurité intérieure. Abgerufen am 14.10.2026.
  5. Sénat: Rapport d’information n° 36 (2015-2016): Les moyens consacrés au renseignement intérieur. 7.10.2015, abgerufen am 14.10.2026.
  6. Sénat: Rapport n° 639 (2017-2018): Menace terroriste – pour une République juste mais plus ferme. Abgerufen am 14.10.2026.
  7. Sénat: Délégation parlementaire au renseignement. Abgerufen am 14.10.2026.
  8. Commission nationale de contrôle des techniques de renseignement: CNCTR. Abgerufen am 14.10.2026.
  9. Sénat: Rapport n° 810 (2022-2023), Rapport relatif à l’activité de la délégation parlementaire au renseignement. 29.6.2023, abgerufen am 14.10.2026.
  10. Assemblée nationale, Commission de la défense: Compte rendu n° 72. 3.6.2026, abgerufen am 14.10.2026.
  11. Bundesamt für Verfassungsschutz: Auftrag und Arbeitsweise; Bundesverfassungsschutzgesetz, § 2 und § 8. Abgerufen am 14.10.2026.
  12. Bundesministerium der Justiz: § 1 BND-Gesetz (BNDG) – Organisation und Aufgaben. Abgerufen am 14.10.2026.