Zuletzt aktualisiert: · Von Klaus Weber · Mit Quellen belegt
Die Agencja Bezpieczeństwa Wewnętrznego (ABW) ist der polnische Inlandsgeheimdienst. Sie ist nach dem Gesetz für den Schutz der inneren Sicherheit des Staates und seiner Verfassungsordnung zuständig.[1] Zu ihren Aufgaben gehören Spionageabwehr, Terrorabwehr und der Schutz von Verschlusssachen. Anders als das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz führt die ABW selbst strafrechtliche Ermittlungen und darf Personen festnehmen.[1][8] Die Agentur entstand 2002 zusammen mit dem Auslandsdienst AW aus dem aufgelösten Amt für Staatsschutz (UOP).[1][2]
Das Wichtigste in Kürze
- ABW bedeutet: Agencja Bezpieczeństwa Wewnętrznego, auf Deutsch etwa „Agentur für Innere Sicherheit“.[1]
- Seit 2002: Das Gesetz vom 24. Mai 2002 trat am 29. Juni 2002 in Kraft.[2]
- Doppelrolle: Nachrichtendienst und Ermittlungsbehörde für Staatsschutzdelikte.[1][3]
- Lage seit 2022: Die ABW meldet für 2024 und 2025 zusammen 69 eingeleitete Spionageverfahren.[3]
Auf welcher Grundlage arbeitet die ABW?
Grundlage ist das Gesetz vom 24. Mai 2002 über die Agentur für Innere Sicherheit und die Agentur für Nachrichtenwesen. Es wurde am 14. Juni 2002 verkündet und trat am 29. Juni 2002 in Kraft.[2] Das Gesetz schuf zwei getrennte Behörden: die ABW für die innere und die AW für die äußere Sicherheit. Zugleich hob es das Amt für Staatsschutz (Urząd Ochrony Państwa, UOP) auf. Dessen Beamte wurden grundsätzlich Beamte der ABW. Die Beamten der Nachrichtendienstverwaltung des UOP wechselten zur AW.[1]
Der UOP war seinerseits 1990 an die Stelle der kommunistischen Staatssicherheit getreten. Das Gesetz vom 6. April 1990 erklärte die Służba Bezpieczeństwa (SB) mit der Bildung des UOP für aufgelöst.[7] Die Vorgeschichte ordnet der Überblick Polnische Nachrichtendienste ein.
Welche Aufgaben hat die ABW?
Artikel 5 des Gesetzes nennt die Aufgaben. An erster Stelle steht das Erkennen, Verhindern und Bekämpfen von Gefahren für die innere Sicherheit und die Verfassungsordnung. Ausdrücklich genannt werden Souveränität, Unabhängigkeit, Unverletzlichkeit des Staatsgebiets und Verteidigungsfähigkeit.[1]
Hinzu kommt ein Katalog von Straftaten, die die ABW erkennen, verhindern und aufdecken soll: Spionage, Terrorismus, unbefugte Weitergabe von Verschlusssachen, Angriffe auf die wirtschaftlichen Grundlagen des Staates, bestimmte Korruptionsdelikte von Amtsträgern sowie illegaler internationaler Handel mit Waffen und Sprengstoffen. Die ABW soll die Täter auch verfolgen.[1] Außerdem schützt sie wichtige IT-Systeme der Verwaltung und kritischer Infrastruktur. Ihr Leiter ist die nationale Sicherheitsbehörde für den Schutz von Verschlusssachen im internationalen Verkehr.[1][3]
Im Ausland darf die ABW nur tätig werden, wenn es mit ihren Ermittlungen im Inland zusammenhängt.[1]
Wie unterscheidet sich die ABW vom deutschen Verfassungsschutz?
Hier liegt der wichtigste Unterschied zum deutschen Modell. Nach Artikel 21 führen ABW-Beamte operative Maßnahmen und strafprozessuale Ermittlungen durch. In ihrem Zuständigkeitsbereich haben sie die prozessualen Befugnisse der Polizei. Artikel 23 erlaubt unter anderem Identitätsfeststellungen, Festnahmen und Durchsuchungen nach der Strafprozessordnung.[1] Der Jahresbericht der ABW beschreibt diese Verbindung von Aufklärung, Ermittlung und Analyse selbst als Kern ihrer Arbeitsweise.[3]
In Deutschland ist das ausdrücklich anders geregelt. Polizeiliche Befugnisse stehen dem Bundesamt für Verfassungsschutz nicht zu. Es darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen bitten, die es selbst nicht ergreifen darf.[8] Dieses Trennungsgebot ist eine Lehre aus der Geschichte.
Zur Einordnung: Die ABW gehört damit zu dem Modell, in dem der Inlandsdienst zugleich ermittelt. Ähnlich ist es etwa bei der französischen DGSI. Der Beitrag Inlandsnachrichtendienste im Vergleich stellt die Modelle nebeneinander. Die Doppelrolle erklärt, warum polnische Spionagefälle oft mit der Meldung „Die ABW hat festgenommen“ beginnen. Sie erklärt auch, warum Gerichte und Staatsanwaltschaft so eng eingebunden sind: Wer ermittelt, braucht für Eingriffe deren Zustimmung. Daraus folgt keine Aussage, welches Modell besser schützt. Beide Modelle setzen auf unterschiedliche Sicherungen.
Wer kontrolliert die ABW?
Der Leiter der ABW untersteht unmittelbar dem Ministerpräsidenten. Seine Tätigkeit unterliegt der Kontrolle des Sejm.[1] Der Ministerpräsident ernennt und entlässt den Leiter. Vorher holt er die Stellungnahmen des Staatspräsidenten, des Kollegiums für die Spezialdienste und des Sejm-Ausschusses für die Spezialdienste ein.[1] Nach Angaben der ABW ist im Oktober 2026 Tomasz Siemoniak als Minister-Koordinator der Spezialdienste für Aufsicht, Kontrolle und Koordinierung zuständig.[4] Geleitet wird die ABW von Oberst Rafał Syrysko. Er führt sie seit Dezember 2023, zunächst kommissarisch; eine Anordnung vom 6. Juli 2026 trägt seine Unterschrift als Leiter.[5]
Der Sejm-Ausschuss für die Spezialdienste begutachtet Gesetze, Haushalt und Jahresberichte der Dienste. Er befasst sich auch mit Beschwerden und Hinweisen auf Rechtsverstöße.[6] Die Überwachung von Kommunikation („kontrola operacyjna“) ordnet auf Antrag des ABW-Leiters das Bezirksgericht Warschau an. Zuvor muss der Erste Stellvertreter des Generalstaatsanwalts (Prokurator Krajowy) schriftlich zustimmen.[1] Für 2024 und 2025 meldet die ABW mehr als 850 solcher Anträge.[3]
Welche Fälle sind seit 2022 bekannt?
Nach dem eigenen Bericht der ABW stieg die Zahl der Spionageverfahren stark an. 2022 waren es 6 Verfahren, 2023 13, 2024 21 und 2025 48. Seit dem russischen Großangriff auf die Ukraine wurden 82 Personen wegen Spionage angeklagt, 62 davon festgenommen.[3] Die ABW sieht in russischen Sabotageaktionen die größte Bedrohung.[3][11]
Einige Fälle sind öffentlich dokumentiert. Im März 2023 deckte die ABW ein Netz auf, das unter anderem Kameras an Bahnstrecken angebracht hatte. Im Dezember 2023 verurteilte das Bezirksgericht Lublin 14 Mitglieder zu Haftstrafen zwischen einem und sechs Jahren, damals noch nicht rechtskräftig.[9] Nach einer Explosion an der Bahnstrecke Warschau–Lublin im November 2025 sprach die Regierung von Sabotage im Auftrag russischer Dienste. Die beiden Verdächtigen sollen nach Belarus geflohen sein.[10] Daraufhin galt für das Bahnnetz die dritte Alarmstufe CHARLIE.[3] Polen schloss außerdem die russischen Generalkonsulate in Posen, Krakau und Danzig.[3]
Die ABW selbst ist auch Gegenstand von Kontrolle. Der Sejm-Untersuchungsausschuss zur Spähsoftware Pegasus prüft auch ihren früheren Einsatz in der ABW.[12] Einzelheiten stehen im Überblick.
Häufige Fragen
Darf die ABW Menschen festnehmen?
Ja. ABW-Beamte dürfen nach Artikel 23 des Gesetzes Personen nach den Regeln der Strafprozessordnung festnehmen und durchsuchen.[1] Das unterscheidet sie vom Bundesamt für Verfassungsschutz.[8]
Was ist der Unterschied zwischen ABW und AW?
Die ABW ist für die innere Sicherheit zuständig, die AW für die äußere. Die AW arbeitet grundsätzlich im Ausland und hat keine Ermittlungsbefugnisse.[1]
Ist die ABW der Nachfolger der Staatssicherheit?
Nicht unmittelbar. 1990 löste der UOP die Staatssicherheit SB ab. 2002 wurde der UOP aufgelöst und auf ABW und AW aufgeteilt.[1][7]
Alle polnischen Spezialdienste zeigt der Überblick Polnischer Geheimdienst. Den Auslandsdienst beschreibt das Porträt der AW. Vergleiche bieten der deutsche BfV und der Beitrag Wer kontrolliert Nachrichtendienste?.
Zum Weiterlesen
Geschichte der Geheimdienste. Von den Pharaonen bis zum Cyberkrieg
EinstiegWolfgang Krieger · C.H.Beck, 4. Auflage 2026 – Die Geschichte der Nachrichtendienste weltweit, von der Antike bis in die Gegenwart.
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Quellen
- Kancelaria Sejmu: Ustawa z dnia 24 maja 2002 r. o Agencji Bezpieczeństwa Wewnętrznego oraz Agencji Wywiadu, konsolidierter Text Dz. U. 2026 poz. 937. Gesetzestext (Stand der Bearbeitung 16.9.2026); ausgewertet Art. 1–7, 11–14, 21–23, 27, 221, 228. Abgerufen am 25.10.2026.
- Sejm, Internetowy System Aktów Prawnych: Ustawa z dnia 24 maja 2002 r., Dz.U. 2002 nr 74 poz. 676. Amtliche Angaben zu Verkündung (14.6.2002) und Inkrafttreten (29.6.2002), gelesen über die Programmierschnittstelle des Sejm. Abgerufen am 25.10.2026.
- ABW: Agencja Bezpieczeństwa Wewnętrznego 2024–2025. Wybrane aktywności. Öffentlicher Tätigkeitsbericht 2026; Selbstdarstellung der Behörde, ausgewertet Abschnitte zu Aufgaben, Kontrolle, Spionageabwehr und Statistik. Abgerufen am 25.10.2026.
- ABW, Biuletyn Informacji Publicznej: Minister Koordynator Służb Specjalnych. Aufgaben des Koordinators; Seite zuletzt geändert 11.1.2024. Abgerufen am 25.10.2026.
- ABW: Kierownictwo: płk Rafał Syrysko und Zarządzenie nr 37 Szefa ABW vom 6. Juli 2026. Leitung laut Behördenseite (veröffentlicht 19.12.2023, geändert 14.5.2026) und unterzeichneter Anordnung. Abgerufen am 25.10.2026.
- Sejm: Komisja do Spraw Służb Specjalnych, 10. Wahlperiode. Amtliche Beschreibung des Zuständigkeitsbereichs. Abgerufen am 25.10.2026.
- Sejm: Ustawa z dnia 6 kwietnia 1990 r. o Urzędzie Ochrony Państwa, Dz.U. 1990 nr 30 poz. 180. Gesetzestext; ausgewertet Art. 1 und 129–131 (Auflösung der SB). Abgerufen am 25.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 8 Bundesverfassungsschutzgesetz. Abs. 3 zum Ausschluss polizeilicher Befugnisse. Abgerufen am 25.10.2026.
- Notes from Poland: Fourteen members of Russian spy ring who planned to derail Ukraine aid train sentenced in Poland. 19.12.2023; Bericht über das erstinstanzliche Urteil in Lublin. Abgerufen am 25.10.2026.
- Al Jazeera: Poland blames two Ukrainians allegedly working for Russia for railway blast. 18.11.2025; Angaben der Regierung zum Anschlag bei Mika. Abgerufen am 25.10.2026.
- Notes from Poland: Espionage investigations doubled in Poland last year amid growing Russia threat. 7.5.2026; Bericht über den ABW-Tätigkeitsbericht. Abgerufen am 25.10.2026.
- Polskie Radio: Poland’s Pegasus spyware inquiry panel to notify prosecutors about ex-intelligence chiefs. 24.1.2026; Arbeit des Sejm-Untersuchungsausschusses. Abgerufen am 25.10.2026.