Zuletzt aktualisiert: · Von Klaus Weber · Mit Quellen belegt
Wer nach dem „italienischen Geheimdienst“ sucht, findet seit 2007 nicht eine Behörde, sondern ein System: das „Sistema di informazione per la sicurezza della Repubblica“. Zu ihm gehören der Ministerpräsident, ein interministerieller Ausschuss (CISR), gegebenenfalls eine delegierte Autorität, die Koordinationsstelle DIS sowie die beiden eigentlichen Nachrichtendienste AISE (Ausland) und AISI (Inland).[1] Grundlage ist das Gesetz Nr. 124 vom 3. August 2007, das am 12. Oktober 2007 in Kraft trat und das Gesetz Nr. 801 von 1977 vollständig ersetzte.[1][4]
Das Wichtigste in Kürze
- AISE: Auslandsnachrichtendienst, Nachfolgerin des SISMI.[2]
- AISI: Inlandsnachrichtendienst, Nachfolgerin des SISDE; ohne kriminalpolizeiliche Befugnisse.[4]
- DIS: Koordinationsstelle beim Ministerpräsidenten, kein dritter Dienst.[1][3]
- COPASIR: Parlamentsausschuss mit Vorsitz aus der Opposition.[6]
Welche Behörden gehören dazu?
| Bezeichnung | Zusammenhang | Porträt |
|---|---|---|
| AISE – Agenzia informazioni e sicurezza esterna | Auslandsnachrichtendienst seit 2007; Vorgänger SISMI | AISE |
| AISI – Agenzia informazioni e sicurezza interna | Inlandsnachrichtendienst seit 2007; Vorgänger SISDE | AISI |
| DIS – Dipartimento delle informazioni per la sicurezza | Koordination, Analyse und Inspektion beim Ministerpräsidenten | – |
| RIS – Reparto informazioni e sicurezza | Militärische Aufklärung im Generalstab; nicht Teil des Systems | – |
| SIFAR, SID, SISMI, SISDE | Historische Vorgänger (1949–2007) | – |
Nach dem Gesetz gelten nur AISE und AISI als „Nachrichtendienste“ im engeren Sinn.[1] Der DIS koordiniert die gesamte Sicherheitsinformation, prüft die Ergebnisse beider Dienste, erstellt strategische Analysen für den Ministerpräsidenten und fördert den Austausch mit der Polizei.[3]
Wer trägt die politische Verantwortung?
Der Präsident des Ministerrats hat die oberste Leitung und Gesamtverantwortung, ernennt und entlässt die Direktoren und entscheidet über das Staatsgeheimnis.[5] Aufgaben, die ihm nicht ausschließlich vorbehalten sind, kann er einem Minister ohne Geschäftsbereich oder einem Staatssekretär übertragen, der „Autorità delegata“. Diese muss ihn laufend informieren; er kann Befugnisse jederzeit wieder an sich ziehen.[5]
Einordnung: Bis 2007 hingen SISMI und SISDE am Verteidigungs- beziehungsweise Innenministerium.[4] Die Reform verlagerte die Verantwortung an die Regierungsspitze. Das macht die Zuständigkeit eindeutiger, bündelt aber zugleich Macht bei einer Person – deshalb stellt das Gesetz dem Ministerpräsidenten einen Kontrollausschuss gegenüber, den die Opposition leitet.
Wie wird kontrolliert?
Der Comitato parlamentare per la sicurezza della Repubblica (COPASIR) besteht aus fünf Abgeordneten und fünf Senatoren, Mehrheit und Opposition sind gleich stark vertreten.[6] Er hört Regierungsmitglieder und Direktoren an, kann Akten anfordern und Diensträume besuchen; bei Untersuchungen mit Zweidrittelmehrheit zur Rechtmäßigkeit des Verhaltens von Dienstangehörigen gilt das Staatsgeheimnis ihm gegenüber nicht.[6] Die Regierung legt dem Parlament zudem jedes Jahr bis Ende Februar einen schriftlichen Bericht über die Sicherheitsinformationspolitik vor.[7] Wie andere Länder diese Frage lösen, zeigt Wer kontrolliert Nachrichtendienste?.
Und die militärische Aufklärung?
Das Reparto informazioni e sicurezza (RIS) im Generalstab hat ausschließlich militärisch-technische Aufgaben und militärpolizeiliche Befugnisse, vor allem zum Schutz der Streitkräfte im Auslandseinsatz. Es gehört ausdrücklich nicht zum Sicherheitsinformationssystem, arbeitet aber eng mit der AISE zusammen.[8]
Von SIFAR bis SISMI: kurze Geschichte
Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand 1949 der SIFAR als Nachrichtendienst der Streitkräfte.[9] Nach dem SIFAR-Skandal wurde er durch ein Dekret von 1965 neu geordnet; ab 1966 hieß der Dienst SID.[9][10] Das Gesetz Nr. 801 vom 24. Oktober 1977, verabschiedet nach Vorgängen um die SID-Spitze, teilte die Aufgaben auf SISMI und SISDE auf; das Komitee CESIS sollte koordinieren, war aber ausdrücklich kein dritter Dienst.[4][10]
Auch die Reform von 2007 fiel nach Darstellung des Rechtswissenschaftlers Tommaso F. Giupponi in eine Krise: den Fall Abu Omar, der die Leitung des SISMI betraf.[10] Der 2003 in Mailand entführte Imam wurde nach Ägypten gebracht; italienische Gerichte verurteilten 23 US-Bürger rechtskräftig (Kassationshof, 19. September 2012), während Verurteilungen der früheren SISMI-Spitze 2014 wegen des Staatsgeheimnisses aufgehoben wurden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte am 23. Februar 2016 Verstöße Italiens gegen die Menschenrechtskonvention fest.[11] Einzelheiten stehen im Porträt der AISE.
Häufige Fragen
Wie heißt der italienische Geheimdienst?
Es gibt zwei Dienste: die AISE für das Ausland und die AISI für das Inland. Der DIS koordiniert beide beim Ministerpräsidenten.[1][3]
Gibt es SISMI und SISDE noch?
Nein. Das Gesetz Nr. 124/2007 ersetzte sie durch AISE und AISI und hob das Gesetz von 1977 auf.[4]
Hat der italienische Inlandsdienst Polizeibefugnisse?
Nein. Mitarbeiter der Dienste sind per Gesetz keine Beamten der Kriminalpolizei.[4] Mehr dazu im Beitrag Inlandsnachrichtendienste im Vergleich.
Weitere Länder im Vergleich: Französische Nachrichtendienste, Nachrichtendienste in Deutschland und Nachrichtendienst oder Polizei?.
Zum Weiterlesen
Geschichte der Geheimdienste. Von den Pharaonen bis zum Cyberkrieg
EinstiegWolfgang Krieger · C.H.Beck, 4. Auflage 2026 – Die Geschichte der Nachrichtendienste weltweit, von der Antike bis in die Gegenwart.
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Quellen
- Normattiva: Legge 3 agosto 2007, n. 124, Art. 2. Amtliche Gesetzesdatenbank; Zusammensetzung des Systems; Kopfdaten des Gesetzes (GU Nr. 187 vom 13.8.2007, in Kraft 12.10.2007). Abgerufen am 25.10.2026.
- Normattiva: Legge 3 agosto 2007, n. 124, Art. 6. Aufgaben und Stellung der AISE. Abgerufen am 25.10.2026.
- Normattiva: Legge 3 agosto 2007, n. 124, Art. 4. DIS: Koordination, Analyse, Inspektionsbüro. Abgerufen am 25.10.2026.
- Camera dei deputati: Dossier di documentazione, A.C. 349 – Sistema di informazione per la sicurezza della Repubblica. Parlamentsdokumentation vom 18.12.2007; Vergleich der Gesetze 801/1977 und 124/2007, Aufhebung des alten Gesetzes, Art. 23 (keine Kriminalpolizei). Abgerufen am 25.10.2026.
- Normattiva: Legge 3 agosto 2007, n. 124, Art. 1 und Art. 3. Befugnisse des Ministerpräsidenten und delegierte Autorität. Abgerufen am 25.10.2026.
- Normattiva: Legge 3 agosto 2007, n. 124, Art. 30 und Art. 31. Zusammensetzung und Befugnisse des COPASIR. Abgerufen am 25.10.2026.
- Normattiva: Legge 3 agosto 2007, n. 124, Art. 38. Jahresbericht der Regierung an das Parlament. Abgerufen am 25.10.2026.
- Normattiva: Legge 3 agosto 2007, n. 124, Art. 8. Stellung des RIS. Abgerufen am 25.10.2026.
- Marco Santarelli / Agenda Digitale: Cento anni di intelligence: storia dei servizi segreti italiani dal 1925. Fachpublizistischer Überblick vom 21.10.2025; verwendet für die Jahre 1949 (SIFAR) und 1966 (SID). Abgerufen am 25.10.2026.
- Tommaso F. Giupponi / Forum di Quaderni Costituzionali: Servizi di informazione e segreto di Stato nella legge n. 124/2007. Rechtswissenschaftlicher Aufsatz; Abschnitt 1 mit Fußnote 2 zu den Reformanlässen 1965, 1977 und 2007. Abgerufen am 25.10.2026.
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Nasr et Ghali c. Italie, Requête n° 44883/09. Urteil vom 23.2.2016 mit Darstellung der italienischen Verfahren (Rn. 112–143). Abgerufen am 25.10.2026.