Wie Nachrichtendienste arbeiten: HUMINT, SIGINT, OSINT

Zuletzt aktualisiert: · Von Klaus Weber · Mit Quellen belegt

Wie kommt ein Nachrichtendienst an seine Informationen? In der Fachsprache spricht man von „Beschaffung“ und unterscheidet mehrere Arten, meist mit englischen Abkürzungen: HUMINT, SIGINT, OSINT und IMINT. Die Endung „INT“ steht für „Intelligence“, also nachrichtendienstliche Erkenntnis. Dieser Beitrag erklärt, was hinter den Begriffen steckt, welche Mittel deutsche Dienste laut Gesetz einsetzen dürfen und was danach mit den Informationen geschieht.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) betont, dass keine dieser Quellen für sich allein steht. Er spricht von „All Source Intelligence“: Informationen aus verschiedenen Quellen werden kombiniert, um Erkenntnisse zu bestätigen.[1]

Das Wichtigste in Kürze

  • OSINT: Die Auswertung offener Quellen steht meist am Anfang; das BfV gewinnt daraus den überwiegenden Teil seiner Informationen.[1][2]
  • HUMINT: Menschen als Quellen liefern Einblick in Absichten und Pläne, bergen aber hohe Risiken und müssen überprüft werden.[1]
  • SIGINT: Die Aufklärung elektronischer Signale liefert große Datenmengen und greift tief in die Privatsphäre ein; das BND-Gesetz regelt sie eigens.[1][5][6][7]
  • IMINT und GEOINT: Auswertung von Bildern und Daten mit Ortsbezug.[1][4]
  • Mittel und Auswertung: Verdeckte Mittel sind gesetzlich begrenzt; aus den Hinweisen entsteht ein Lagebild.[8][12][13]

OSINT: Was offen zugänglich ist

OSINT steht für „Open Source Intelligence“, die Auswertung offen zugänglicher Quellen. Laut BND steht sie meist am Anfang der nachrichtendienstlichen Arbeit. Ausgewertet werden etwa Fachzeitschriften und Datenbanken; fremdsprachige Inhalte müssen schnell erschlossen werden. Ein Teilbereich ist SOCMINT, die Auswertung sozialer Medien.[1]

Auch beim Verfassungsschutz spielen offene Quellen die Hauptrolle. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) schreibt, es gewinne den überwiegenden Teil seiner Informationen aus offenen und allgemein zugänglichen Quellen.[2] Dazu zählen Zeitungen, Reden, Flugblätter, Parteiprogramme, Internetseiten und öffentliche Veranstaltungen.[3] Die Bundeswehr nennt als Vorteile von OSINT die geringen Kosten und das geringe persönliche Risiko.[4] Die Grenze liegt auf der Hand: Was jemand bewusst verbirgt, findet sich nicht in offenen Quellen.

HUMINT: Der Mensch als Quelle

HUMINT („Human Intelligence“) bezeichnet die Gewinnung von Informationen über Menschen, die Zugang zu interessanten Informationen haben. Der BND nennt diese Quellenführung die „Königsdisziplin“ nachrichtendienstlicher Arbeit.[1] Die Bundeswehr beschreibt HUMINT knapp: „Ihre Informationsquelle ist der Mensch.“ Ihre Soldatinnen und Soldaten bauen dabei ein Vertrauensverhältnis auf und arbeiten grundsätzlich offen und in Uniform.[4]

HUMINT kann Einblicke liefern, die keine Technik ermöglicht: in Absichten, Pläne und Stimmungen. Der Preis ist hoch. Der BND verweist auf die großen persönlichen Risiken für Mitarbeitende und Quellen. Wer Quellen führt, braucht Fachwissen, Sprachkenntnisse sowie interkulturelle und psychologische Kompetenz.[1] Hinzu kommt: Menschliche Quellen können sich irren oder bewusst falsch berichten. Deshalb müssen ihre Angaben geprüft werden (siehe unten).

SIGINT: Signale und Kommunikation

SIGINT („Signals Intelligence“) ist die Aufklärung elektronischer Signale. Man unterscheidet meist zwei Teilbereiche. COMINT („Communications Intelligence“) zielt auf Kommunikation, also Gespräche, Funkverkehr oder Nachrichten. ELINT („Electronic Intelligence“) zielt auf andere elektronische Ausstrahlungen, etwa von Radaranlagen. Die Bundeswehr verwendet dafür die Begriffe „Fernmelde- und Elektronische Aufklärung“ und beschreibt sie als Gewinnung von Informationen aus elektromagnetischen Ausstrahlungen wie Funkverkehr oder Radar.[5]

Beim BND heißt dieser Bereich strategische Fernmeldeaufklärung. Erfasst wird elektronische Kommunikation, etwa über Satellit oder Leitung, E-Mails und Internettelefonie. Filtertechnik soll aus den weltweiten Datenströmen die relevanten Informationen heraussuchen.[1] Das BND-Gesetz regelt die „strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung“ eigens. Sie ist an Zwecke gebunden: die Unterrichtung der Bundesregierung und die frühzeitige Erkennung von Gefahren, die aus dem Ausland drohen.[6]

SIGINT liefert große Datenmengen, greift aber tief in die Privatsphäre ein. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2020, dass auch die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland an die Grundrechte gebunden ist. Das Instrument sei bei verhältnismäßiger Ausgestaltung im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar; das Gericht verlangte aber unter anderem eine unabhängige, kontinuierliche Rechtskontrolle und gab dem Gesetzgeber bis Ende 2021 Zeit zur Nachbesserung.[7] Mehr dazu im Beitrag Rechtliche Grenzen.

IMINT und GEOINT: Bilder und Karten

IMINT („Imagery Intelligence“) ist die Auswertung von Bildern. Die Bundeswehr spricht von „abbildender Aufklärung“ mit Aufnahmen von Drohnen, Flugzeugen oder Satelliten.[4] Beim BND werten speziell ausgebildete Fachleute Satelliten- und Luftbilder aus; als Beispiel nennt er die Einschätzung des Baufortschritts einer ausländischen Atomanlage.[1]

GEOINT („Geospatial Intelligence“) geht einen Schritt weiter. Sie verknüpft Daten mit Ortsbezug – Satellitenbilder, Erkenntnisse und offene Informationen. Der BND nennt als Beispiel, Migrationsbewegungen mit klimatischen Veränderungen in Beziehung zu setzen.[1] Bilder zeigen, was sichtbar ist. Was Menschen beabsichtigen, verraten sie nicht; dafür braucht es andere Quellen.

Nachrichtendienstliche Mittel in Deutschland

Für verdeckte Methoden verwenden deutsche Gesetze den Begriff „nachrichtendienstliche Mittel“. Das Bundesverfassungsschutzgesetz erlaubt dem BfV in § 8 Absatz 2 „Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung“. Als Beispiele nennt es den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen sowie Tarnpapiere und Tarnkennzeichen.[8] Vertrauensleute, kurz V-Leute, sind Personen außerhalb des Dienstes, die ihm Informationen liefern. Observation bedeutet die planmäßige, verdeckte Beobachtung.

Das Gesetz setzt Grenzen. Die Mittel müssen in einer Dienstvorschrift benannt sein, der das Bundesinnenministerium zustimmt; dieses unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium. Ein Mittel darf keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des Sachverhalts steht.[8] Nach § 9 ist die Erhebung unzulässig, wenn ein weniger belastendes Mittel genügt.[9] Das BfV beschreibt die Mittel als „ultima ratio“, als letztes Mittel. Für die Überwachung von Post und Telekommunikation („G 10“-Maßnahmen) ist zudem vorab die Zustimmung der G 10-Kommission des Bundestags oder des jeweiligen Landesparlaments nötig.[3]

Auch der Militärische Abschirmdienst (MAD) hat solche Befugnisse. Das seit Januar 2026 geltende MAD-Gesetz zählt in § 8 eine Reihe nachrichtendienstlicher Mittel auf, darunter verdeckte Nachforschungen, Vertrauenspersonen und Legenden, also Tarnidentitäten. Die Voraussetzungen sind nach der Eingriffstiefe gestuft; die Observation etwa ist in § 9 näher geregelt.[10] Der Berliner Verfassungsschutz fasst den Grundsatz so zusammen: Nachrichtendienstliche Mittel kommen erst in Betracht, wenn die Informationserhebung aus offenen Quellen erschöpft ist.[11] Welche Gremien das überwachen, erklärt der Beitrag Kontrolle.

Auswertung: Aus Hinweisen wird ein Lagebild

Gesammelte Informationen sind nur ein Rohstoff. Der BND schreibt, nachrichtendienstliche Informationen erreichten ihn oft nur unvollständig oder als zunächst unbestätigtes Gerücht. Analystinnen und Analysten prüfen sie deshalb auf ihren Wahrheitsgehalt und verdichten sie zu einem Lagebild. Manchmal müssen sie erst eine Methode entwickeln, um eine Frage beantworten zu können. Sein Anspruch: „Gute Analysen sind objektiv, aktuell und entscheidungsrelevant.“[12]

Beim BfV ist die Auswertung ein eigenes Arbeitsfeld, das eng mit der Beschaffung zusammenarbeitet. Sie prüft die vorhandenen Erkenntnisse, fordert fehlende Informationen an und liefert Lagebilder und Analysen an Regierungen, Polizeibehörden und weitere Stellen.[13] Damit schließt sich der Kreislauf, der im Beitrag Was ist ein Nachrichtendienst? beschrieben ist. Fachbegriffe finden Sie im Glossar.

Häufige Fragen

Was bedeuten OSINT, HUMINT und SIGINT?

OSINT bezeichnet die Auswertung offener Quellen, HUMINT die Informationsgewinnung über Menschen und SIGINT die Aufklärung von Signalen und Kommunikation. Im Artikel werden diese Arten der Beschaffung an Beispielen erklärt.[1][2][3]

Warum ist Beschaffung allein noch keine fertige Erkenntnis?

Informationen können widersprüchlich, unvollständig oder falsch sein. Die Auswertung prüft sie, ordnet sie in Zusammenhänge ein und verdichtet sie zu einer Einschätzung für die Empfänger.[1][2][3]

Zum Weiterlesen

OSINT. Wie Sie Informationen mit Open Source Intelligence finden

PraxisbuchSamuel Lolagar · Rheinwerk Computing, 2026 – Praxisbuch (448 Seiten) zur Recherche in offenen Quellen – zum Thema OSINT.

Der Spion und der Verräter. Die spektakulärste Geheimdienstgeschichte des Kalten Krieges

SachbuchBen Macintyre · Insel Verlag, 2. Auflage 2025 (Originaltitel: The Spy and the Traitor) – Sachbuch (493 Seiten) über den KGB-Offizier Oleg Gordijewski, der sich laut Verlag dem britischen MI6 als Doppelagent anbot – ein Beispiel für HUMINT.

Die globale Überwachung. Der Fall Snowden, die amerikanischen Geheimdienste und die Folgen

SachbuchGlenn Greenwald · Knaur Taschenbuch, 2015 – Der Journalist, der die Snowden-Unterlagen veröffentlichte, über die Überwachungsprogramme von NSA und GCHQ (384 Seiten) – zum Thema SIGINT.

Keine Lizenz zum Töten. 30 Jahre als BND-Mann und Geheimdiplomat

ErfahrungsberichtGerhard Conrad, Martin Specht · Econ, 2. Auflage 2022 – Erfahrungsbericht eines langjährigen BND-Mitarbeiters, der in der Vermittlung im Nahen Osten tätig war.

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Quellen

  1. Bundesnachrichtendienst: Informationsgewinnung, abgerufen am 13.10.2026.
  2. Bundesamt für Verfassungsschutz: Auftrag und Arbeitsweise, abgerufen am 13.10.2026.
  3. Bundesamt für Verfassungsschutz: Informationsbeschaffung, abgerufen am 13.10.2026.
  4. Bundeswehr: So arbeitet das Militärische Nachrichtenwesen – Methoden der Informationsgewinnung, 15.03.2023, abgerufen am 13.10.2026.
  5. Bundeswehr: Bataillon Elektronische Kampfführung 912, 08.07.2019, abgerufen am 13.10.2026.
  6. Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BNDG): § 19 Strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 13.10.2026.
  7. Bundesverfassungsgericht: Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger Form gegen Grundrechte des Grundgesetzes. Pressemitteilung Nr. 37/2020 zum Urteil vom 19.05.2020 (1 BvR 2835/17), abgerufen am 13.10.2026.
  8. Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG): § 8 Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Abs. 2, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 13.10.2026.
  9. Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG): § 9 Besondere Formen der Datenerhebung, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 13.10.2026.
  10. Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst (MAD-Gesetz – MADG) vom 9. Januar 2026: §§ 6, 8 und 9, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 13.10.2026.
  11. Senatsverwaltung für Inneres Berlin, Verfassungsschutz: Informationsbeschaffung, abgerufen am 13.10.2026.
  12. Bundesnachrichtendienst: Analyse, abgerufen am 13.10.2026.
  13. Bundesamt für Verfassungsschutz: Auswertung und Berichtswesen, abgerufen am 13.10.2026.