Zuletzt aktualisiert: · Von Klaus Weber · Mit Quellen belegt
Wer beim Bundesnachrichtendienst (BND), beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oder beim Militärischen Abschirmdienst (MAD) arbeiten möchte, bewirbt sich über die offiziellen Stellenausschreibungen – online, nicht per Post. Grundsätzlich wird die deutsche Staatsangehörigkeit verlangt, und vor der Einstellung steht eine gründliche Sicherheitsüberprüfung. Das Verfahren dauert deshalb mehrere Monate; beim BND ist eine verbindliche Zusage nach dessen Angaben etwa ein Jahr nach der erfolgreichen Bewerbung zu erwarten.[5][8] Dieser Beitrag fasst zusammen, was die Dienste selbst und die Gesetze dazu sagen: welche Berufe es gibt, welche Einstiegswege, wie die Bewerbung abläuft und was bei der Sicherheitsüberprüfung geschieht.
Das Wichtigste in Kürze
- Berufe: Analyse und Auswertung, IT und Cyberabwehr, Fremdsprachen, Technik, Recht, Verwaltung, Observation, Objektschutz.[1][6][10]
- Einstieg: Ausbildung, duales Studium (auch nachrichtendienstliches Studium an der Hochschule des Bundes), Master, Direkteinstieg.[2][7][11]
- Voraussetzungen: grundsätzlich deutsche Staatsangehörigkeit und die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung.[3][5][8]
- Bewerbung: nur online über die jeweilige Stellenausschreibung; das Auswahlverfahren dauert mehrere Monate.[4][8][9]
- Sicherheitsüberprüfung: für Nachrichtendienste die höchste Stufe (Ü3) nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz.[13][14]
Welche Berufe es gibt
Nachrichtendienste suchen weit mehr als Analystinnen und Analysten. Der BND nennt auf seiner Karriereseite unter anderem Fremdsprachen (Übersetzen, Dolmetschen, Auswerten), IT und Informatik, Sozial- und Geisteswissenschaften, Natur- und Geowissenschaften, Technik und Ingenieurwesen, kaufmännische Berufe und Verwaltung sowie den Objektschutz.[1]
Das BfV sucht nach eigenen Angaben vor allem MINT-Fachkräfte, Volljuristinnen und Volljuristen sowie Menschen mit besonderen Fremdsprachenkenntnissen; daneben gibt es Stellen für weitere Fachrichtungen.[6] Der MAD nennt als Tätigkeitsfelder unter anderem Analyse und Auswertung, Ermittlung und Befragung, IT- und Cyberabwehr, nachrichtendienstliche Beschaffung, Observation, Sicherheitsüberprüfung, Technik und Verwaltung.[10]
Welche Aufgaben die drei Dienste haben, erklären die Porträts BND, BfV und MAD.
Einstiegswege: Ausbildung, Studium, Direkteinstieg
Ausbildung. Der BND bietet unter anderem eine nachrichtendienstliche Ausbildung, eine SIGINT-Ausbildung und eine IHK-Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit an.[2]
Duales Studium. Der klassische Weg in den gehobenen Dienst ist ein dreijähriges duales Studium. Die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung hat dafür einen eigenen Fachbereich Nachrichtendienste mit dem Studiengang „Gehobener nichttechnischer Dienst in den Nachrichtendiensten des Bundes“ und den Fachrichtungen Bundesnachrichtendienst (Berlin) und Verfassungsschutz (Brühl).[11] BND und BfV nennen den Abschluss „Intelligence and Security Studies“ (Bachelor of Arts).[2][7]
- Beim BND findet das Grundstudium in Brühl statt, das Hauptstudium in Berlin; dazu kommen 18 Monate Praxis. Voraussetzungen sind die deutsche Staatsangehörigkeit, Abitur oder Fachhochschulreife und die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung. Die monatliche Vergütung während des Studiums gibt der BND derzeit mit ca. 1.919 Euro an (abgerufen am 14.10.2026).[3]
- Beim BfV wechseln sich Studienabschnitte an der Hochschule des Bundes in Brühl und am Zentrum für nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung in Berlin, Lehrgänge an der Akademie für Verfassungsschutz und Praktika ab. Studierende sind vom ersten Tag an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf; nach dem Abschluss folgt das Beamtenverhältnis auf Probe in der Besoldungsgruppe A 9.[7]
Daneben bieten beide Dienste duale Studiengänge in Verwaltungsinformatik und „Digital Administration and Cyber Security“ an.[2][7] Der BND nennt außerdem Bachelor-Stipendien, Masterstudiengänge (etwa Cyber-Sicherheit oder Intelligence and Security Studies) und ein SIGINT-Traineeship für Hochschulabsolventen.[1][2] Einen Überblick über alle Studiengänge – auch an Universitäten und privaten Hochschulen – gibt der Beitrag Nachrichtendienste studieren.
Direkteinstieg. Wer bereits einen Abschluss oder Berufserfahrung hat, bewirbt sich direkt auf ausgeschriebene Stellen.[1][6] Beim MAD können sich Zivilbeschäftigte von außen auf Stellen in allen Entgeltgruppen bewerben; Soldatinnen und Soldaten stellen ein Versetzungsgesuch auf dem Dienstweg.[10]
Landesämter. Auch die 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz stellen eigenes Personal ein. Das Landesamt Bremen etwa verweist auf direkte Bewerbungen auf seine Ausschreibungen.[16] Einen Überblick gibt der Beitrag Verfassungsschutz der Länder.
Voraussetzungen
Die Karriereseiten nennen als Grundbedingung die deutsche Staatsangehörigkeit.[5][8] Das deckt sich mit dem Beamtenrecht: Grundsätzlich können zwar auch EU-Bürger Beamte werden, doch wenn die Aufgaben es erfordern, darf nur berufen werden, wer Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist.[15] Beamte müssen außerdem die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.[15]
Das BfV nennt weitere Punkte: Die Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und bereit sein, in Köln und Berlin eingesetzt zu werden. Eine allgemeine Höchstaltersgrenze gibt es dort nicht; je nach Stelle wird die gesundheitliche Eignung ärztlich geprüft.[8] Der MAD betont Zuverlässigkeit, Verfassungstreue, Loyalität und Verschwiegenheit.[10]
So läuft die Bewerbung
Bewerbungen gehen ausschließlich über die Stellenportale:
- BND: Über „Jetzt bewerben“ in der Ausschreibung gelangt man in das Bewerbungsportal des Bundesverwaltungsamts. Es folgen je nach Stelle Online-Tests, ein meist eintägiges Auswahlverfahren vor Ort mit Interview, Gruppenaufgabe und Kurzvortrag, die Sicherheitsüberprüfung und gegebenenfalls eine ärztliche Untersuchung.[4] Nach den FAQ des BND sollte man sich etwa ein bis eineinhalb Jahre vor dem gewünschten Eintritt bewerben.[5]
- BfV: Nach der Online-Bewerbung folgen ein kognitiver Online-Test, gegebenenfalls ein fachlicher Test und ein Tag mit schriftlichen und mündlichen Teilen in den Karrierecentern Köln oder Berlin. Das gesamte Verfahren dauert mehrere Monate.[9]
- MAD: Zivile Stellen stehen im Bewerbungsportal der Bundeswehr; gesucht wird mit den Begriffen „MAD“ oder „Abschirmdienst“. Ein mehrtägiges Auswahlverfahren prüft Allgemeinbildung, kognitive Fähigkeiten und Persönlichkeit.[10]
Ein Punkt ist allen gemeinsam: Diskretion. Der BND bittet, die Bewerbung so vertraulich wie möglich zu behandeln und sie in keinem Fall in sozialen Medien öffentlich zu machen.[5] Das BfV bittet ebenfalls, mit der Bewerbung diskret und zurückhaltend umzugehen; Handys dürfen nicht in die Räume des Amts mitgebracht werden.[8][9]
Die Sicherheitsüberprüfung
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) kennt drei Stufen: die einfache Sicherheitsüberprüfung, die erweiterte und die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen.[13] Das BfV kürzt sie mit Ü1, Ü2 und Ü3 ab.[14] Wer bei oder für einen Nachrichtendienst tätig werden soll, wird grundsätzlich nach der höchsten Stufe überprüft.[12] Bei den eigenen Bewerberinnen und Bewerbern führen BND, BfV und MAD die Überprüfung selbst durch.[17]
So läuft sie nach dem Gesetz ab:
- Zustimmung: Die Überprüfung braucht die Zustimmung der betroffenen Person.[18] Ehe- oder Lebenspartner sollen bei Ü2 und Ü3 einbezogen werden, ebenfalls nur mit ihrer Zustimmung.[18]
- Sicherheitserklärung: Die Person macht umfangreiche Angaben, unter anderem zu Wohnsitzen, Staatsangehörigkeiten, Familie, Straf- und Disziplinarverfahren, Insolvenzen und Zwangsvollstreckungen, Kontakten zu Nachrichtendiensten sowie zu eigenen Internetseiten und Konten in sozialen Netzwerken. Bei Ü3 sind drei Referenzpersonen zu nennen. Wer sich bei einem Nachrichtendienst bewirbt, muss zusätzlich unter anderem alle Wohnsitze seit der Geburt sowie Kinder und Geschwister angeben.[19]
- Prüfung: Abgefragt werden unter anderem das Bundeszentralregister, Polizei- und Sicherheitsbehörden; recherchiert wird im erforderlichen Maß auch in öffentlich zugänglichen Internetquellen und sozialen Netzwerken. Bei Ü3 werden zudem Referenz- und weitere Auskunftspersonen befragt.[20] Geprüft wird in der Regel ein Zeitraum von fünf Jahren, bei Bewerberinnen und Bewerbern der Nachrichtendienste von zehn Jahren.[20]
- Ergebnis: Ein Sicherheitsrisiko liegt etwa vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte Zweifel an der Zuverlässigkeit oder am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung begründen oder die Person zum Beispiel wegen Erpressbarkeit besonders gefährdet ist, von fremden Diensten angeworben zu werden.[21]
Nach Angaben des BfV werden Überprüfungen in der Regel nach fünf Jahren aktualisiert und nach zehn Jahren wiederholt.[14]
Nach der Einstellung
Wer Beamtin oder Beamter wird, ist zur Verschwiegenheit über dienstliche Angelegenheiten verpflichtet – auch nach dem Ende des Dienstverhältnisses.[22] Für Beschäftigte mit Ü2 oder Ü3 können zudem Reisebeschränkungen gelten: Reisen in bestimmte Staaten müssen dann vorher angezeigt werden und können untersagt werden.[23] Angehörige des MAD erhalten nach dessen Angaben eine monatliche Zulage zwischen 150 und 300 Euro, gestaffelt nach Besoldungsgruppe.[10]
Häufige Fragen
Braucht man vor der Bewerbung ein Geheimdienststudium?
Nicht generell. Es gibt unterschiedliche Einstiege über Ausbildung, duales Studium und ausgeschriebene Stellen für bereits qualifizierte Fachkräfte. Maßgeblich sind die Anforderungen der jeweiligen Ausschreibung.[1][2][6][7]
Ist die Sicherheitsüberprüfung dasselbe wie das Auswahlverfahren?
Nein. Auswahlverfahren und Sicherheitsüberprüfung erfüllen unterschiedliche Zwecke. Zur Überprüfung gehört nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes die Klärung möglicher Sicherheitsrisiken; eine fachliche Eignung allein ersetzt sie nicht.[4][9][12]
Zum Weiterlesen
Keine Lizenz zum Töten. 30 Jahre als BND-Mann und Geheimdiplomat
ErfahrungsberichtGerhard Conrad, Martin Specht · Econ, 2. Auflage 2022 – Erfahrungsbericht eines langjährigen BND-Mitarbeiters, der in der Vermittlung im Nahen Osten tätig war.
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Quellen
- Bundesnachrichtendienst: Karriere. Abgerufen am 14.10.2026.
- Bundesnachrichtendienst: Ausbildung & Studium. Abgerufen am 14.10.2026.
- Bundesnachrichtendienst: Nachrichtendienstliches Studium – Intelligence and Security Studies. Abgerufen am 14.10.2026.
- Bundesnachrichtendienst: Bewerbungsprozess. Abgerufen am 14.10.2026.
- Bundesnachrichtendienst: Karriere-FAQ. Abgerufen am 14.10.2026.
- Bundesamt für Verfassungsschutz: Karriere. Abgerufen am 14.10.2026.
- Bundesamt für Verfassungsschutz: Bachelor- und Diplomstudium. Abgerufen am 14.10.2026.
- Bundesamt für Verfassungsschutz: Häufig gestellte Fragen (Karriere). Abgerufen am 14.10.2026.
- Bundesamt für Verfassungsschutz: Unser Auswahlverfahren. Abgerufen am 14.10.2026.
- Bundeswehr: Ihre Karriere beim MAD. Abgerufen am 14.10.2026.
- Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung: Fachbereich Nachrichtendienste. Abgerufen am 14.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 10 Sicherheitsüberprüfungsgesetz – Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen. Abgerufen am 14.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 7 Sicherheitsüberprüfungsgesetz – Arten der Sicherheitsüberprüfung. Abgerufen am 14.10.2026.
- Bundesamt für Verfassungsschutz: Die Sicherheitsüberprüfung. Abgerufen am 14.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 7 Bundesbeamtengesetz – Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses. Abgerufen am 14.10.2026.
- Landesamt für Verfassungsschutz Bremen: Häufig gestellte Fragen. Abgerufen am 14.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz – Zuständigkeit, Abs. 3. Abgerufen am 14.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz – Betroffener Personenkreis. Abgerufen am 14.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 13 Sicherheitsüberprüfungsgesetz – Sicherheitserklärung. Abgerufen am 14.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 12 Sicherheitsüberprüfungsgesetz – Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum. Abgerufen am 14.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 5 Sicherheitsüberprüfungsgesetz – Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse. Abgerufen am 14.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 67 Bundesbeamtengesetz – Verschwiegenheitspflicht. Abgerufen am 14.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 32 Sicherheitsüberprüfungsgesetz – Reisebeschränkungen. Abgerufen am 14.10.2026.